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Budgetabgleich für 2013 bis 2016 Kapitel 3 | 21. Bericht
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Budgetabgleich für 2013 bis 2016
Die Kommission legt einen Budgetabgleich für die Jahre 2013 bis 2016 vor und vergleicht die Feststellungen der Kommission aus dem 19. Bericht mit den Ist-Werten der Anmeldung zum 21. Bericht. Der Budgetabgleich zeigt den tatsächlichen Einsatz der Mittel und gibt wichti-
ge Hinweise zur Genauigkeit der Ertrags- und Aufwandsprognosen. Er macht deutlich, in welchen Bereichen die Anstalten Mehr- oder Minderaufwand bzw. Mehr- oder Mindererträge verzeichnen.
Der Budgetabgleich für 2013 bis 2016 zeigt Einsparungen von allen Anstalten bei den Investi- tionen. Demgegenüber überschreiten ARD und ZDF den geplanten Aufwand für die betrieb- liche Altersversorgung zum Teil erheblich. Insgesamt sind die Abweichungen weitgehend plausibel und erklären sich durch veränderte Rahmenbedingungen in den langen Planungs- zeiträumen. Kritisch beurteilt die Kommission die Entwicklung der Investitionen.
Auf der Ertragsseite weisen die Rundfunkanstalten überwiegend Mehrerträge aus, vor allem bei den Beitragserträgen. Diese sind im Wesentlichen auf die von der Beitragsempfehlung der Kommission im 19. Bericht abweichende Entscheidung der Länder und den Anstieg der Zahl der angemeldeten Wohnungen seit 2014 zurückzuführen. Minderungen lassen sich da- gegen für die Finanzerträge feststellen.
1. Vorbemerkung
Die Anstalten melden ihren Bedarf auf der Basis einer mittelfristigen Finanzplanung für einen Zeitraum von jeweils vier Jahren an. Alle Daten zu den einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten sind deshalb Planzahlen. Die Kommission überprüft diese gemäß § 14 Rundfunkstaatsvertrag entsprechend den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Gemäß § 3 Abs. 5 des Rundfunk nanzierungsstaatsvertrags werden die Planzahlen zur Ver- meidung einer Über nanzierung mit den Ist-Zahlen abgeglichen. Dies geschieht regelmäßig vor allem in den sog. Zwischenberichten jeweils in der Mitte der Beitragsperiode. Die Anstal- ten entscheiden selbst darüber, für welche Aufwandsarten die Mittel eingesetzt werden (Pro- grammaufwand, Personalaufwand etc.). Gegenüber der Kommission ist die Mittelverwendung plausibel zu begründen.
Die Kommission legt hiermit einen Vergleich der anerkannten Planzahlen mit den Ist-Zahlen vor, den sog. Budgetabgleich. Gegenübergestellt sind für die Periode 2013 bis 2016 die von der Kommission anerkannten Beträge in den jeweiligen Ertrags- und Aufwandsarten des
19. Berichts einerseits und die Anmeldungen zum 21. Bericht andererseits. Dabei werden die von den Anstalten gelieferten Darstellungen zu den Budgetabgleichen um doppelte Positio- nen bereinigt und der Aufwand für Altersversorgung für die alten Tarifverträge (TVA/VO) um den BilMoG-Zinseffekt, der nicht  nanzbedarfswirksam ist (vgl. Tzn. 155 ff.), vermindert.





















































































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