Page 414 - KEF 21. Bericht
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Glossar
21. Bericht
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Stellenbesetzungsgrad:
Anteil der besetzten Stellen an den gesamten Planstellen (in %).
Tarifvertrag:
Der Tarifvertrag regelt die Rechte und P ichten der Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern) und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können (§ 1 Abs. 1 TVG).
Tarifvertragsgesetz (TVG):
Legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungen fest. § 12a TVG bildet eine wichtige Grundlage für die Beschäftigung von regelmäßig eingesetzten freien Mitarbeitern.
Teilkonzern:
Beteiligungsunternehmen einer Rundfunkanstalt mit eigenen Beteiligungen unter einheit- licher Leitung.
Teilnehmerkonto:
Beinhaltet alle Daten und Vorgänge zu einem bestimmten Teilnehmer sowie buchhalterische Aspekte und wird durch eine eindeutige Teilnehmernummer identi ziert. Zum 1. Januar 2013 wurde das Teilnehmerkonto in Beitragskonto umbenannt.
Terrestrische Programmverteilung:
Ausstrahlung über Sendeanlagen, die auf Türmen oder Bergen stehen.
TVA/VO:
s. Versorgungstarifvertrag alt.
TVG:
s. Tarifvertragsgesetz (TVG).
Übergangsbeitrag:
Für nicht private Rundfunkteilnehmer, die auf Verlangen bis zum 31. Dezember 2012 keine beitragsrelevanten Tatsachen gemeldet haben, haben die Anstalten einen Übergangsbeitrag festgelegt. Er basiert auf der zuletzt bezahlten Rundfunkgebühr (§ 14 Abs. 4 RBStV).
Übrige sonstige Betriebserträge:
Unterposition der Sonstigen betrieblichen Erträge, enthält z.B. Erträge in Zusammenhang mit dem Einzug des Rundfunkbeitrags (Mahngebühren), Erträge aus beschäftigungspolitischen Maßnahmen (Zuschüsse Kranken- oder Rentenversicherungen), Erstattungen der Versicherun- gen bei Schadensfällen, Erträge aus anderen Perioden.