Page 416 - KEF 21. Bericht
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Glossar
21. Bericht
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Versorgungstarifvertrag neu (VTV):
Die neuen Versorgungstarifverträge (VTV) haben die Versorgungstarifverträge alt (TVA/VO) ab- gelöst. Wesentliche Inhalte der neuen Tarifverträge waren die Abkehr von der Gesamtversor- gung und die Absenkung des Leistungsniveaus. Die neuen Regelungen gelten im Wesentlichen für seit 1993 eingestellte Beschäftigte.
Visit:
Kategorie für die Onlinenutzung. Registriert wird der Besuch einer Webseite in einem be- stimmten Zeitraum. Dabei wird jeder Nutzer (nach IP-Adresse) nur einmal gezählt, unabhängig davon, wie oft die Webseite in diesem Zeitraum besucht wurde.
Vollzeitäquivalente (VZÄ) bzw. englisch Full-time equivalent (FTE):
Ist eine Maßgröße, mit der Mitarbeiterkapazitäten vergleichbar gemacht werden. Dabei wer- den Teilzeitarbeitsverhältnisse in Vollzeitkapazitäten umgerechnet: Die Beschäftigungsdauer wird als Anteil an den durchschnittlichen Beschäftigungsstunden einer Vollzeitkraft ausge- drückt. So ergeben zwei Halbtagsbeschäftigte eine VZÄ (2 x 0,5).
Vorabzuweisungen:
Teile des Anteils der Landesmedienanstalten aus dem Rundfunkbeitrag, die vom Landesgesetz- geber der Landesmedienanstalt nicht zugewiesen werden und somit der Landesrundfunkan- stalt unmittelbar zufallen.
VTV:
s. Versorgungstarifvertrag neu (VTV).
Webchannels:
Ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme gem. § 11c Abs. 1 RStV, die nach Maßgabe eines Telemedienkonzepts veranstaltet werden. Derzeit verbreiten nur MDR, RB, SR und SWR Webchannels.
Werbeerträge:
Differenz zwischen den Nettowerbeumsätzen und dem damit zusammenhängenden – vor allem in den Werbegesellschaften – anfallenden Aufwand (z.B. für das Vorabendprogramm der ARD).
Werberahmenprogramm:
Fernsehprogramm, welches im Umfeld von Werbung ausgestrahlt wird.
















































































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