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21. Bericht
Glossar
Werbung:
Jede Äußerung, die im Rundfunk „entweder gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung oder als Eigenwerbung gesendet wird mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbrin- gung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verp ichtungen \\\\\\\[...\\\\\\\] zu fördern“, vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 7 RStV.
Wesentliche Beteiligung:
Mehrheitsbeteiligung, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigt und entweder einen Umsatz von mindestens 10 Mio. € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von mindestens 10 Mio. € ausweist.
Wesentliche GSEA:
GSEA mit einer Mitarbeiterzahl ab 50.
ZDF-Pensionskasse:
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit für die Arbeitnehmer/innen des ZDF mit Sitz in Mainz.
Zentraler Beitragsservice:
Gemeinschaftseinrichtung (GSEA) von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Erhebung des Rund- funkbeitrags mit Sitz in Köln-Bocklemünd.
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