Page 370 - KEF 21. Bericht
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Kostentransparenz Kapitel 12 | 21. Bericht
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6.1 Zielsetzung und Erhebung
Die Kommission vergleicht die Kosten und Leistungen der Rundfunkanstalten in Zusammen- hang mit einzelnen Fernsehsendungen und Hörfunkangeboten. Sie setzt den Vergleich einzel- ner Produktionen aus dem 19. Bericht fort.
6.2 Umfang und Grundlagen der Erhebung
Für das Fernsehen untersucht die Kommission die Tatort-Produktionen der ARD-Anstalten und die Samstagskrimis des ZDF. Dabei handelt es sich vorwiegend um Auftragsproduktionen. HR und SWR stellen ihre Tatort-Folgen im eigenen Produktionsbetrieb her.
Beim Hörfunk werden die jeweils werbestärksten Angebote der einzelnen Landesrundfunkan- stalten verglichen.
Den Meldungen durch die Anstalten liegt ein abgestimmtes Kostenschema zugrunde. Ziel ist es, die abgrenzbaren Kosten der jeweiligen Produktion vollständig zu ermitteln. Mangels ein- heitlicher Kostenrechnungen erfassen insbesondere die ARD-Anstalten ihre Programm- und Redaktionskosten sehr unterschiedlich. Die ARD-Anstalten weisen auf signi kante Unterschie- de bei der Ermittlung der gemeldeten Gemeinkosten sowohl bei Fernsehen als auch Hörfunk hin. Hierzu wird auf Tz. 652 unter 6.3.2 bzw. Tz. 665 unter 6.4.2 verwiesen.
6.3 Tatort-Produktionen (ARD) und Samstagskrimis (ZDF)
6.3.1 Allgemeines
Die Kommission vergleicht im Folgenden die Tatort-Produktionen der ARD-Anstalten und Samstagskrimis des ZDF, die in 2015 und 2016 erstmals ausgestrahlt wurden. Bei der ARD sind dies 56 „Tatort-Sendungen“ (je 28 in 2015 und 2016). Dabei handelt es sich um 16 im eigenen Produktionsbetrieb hergestellte Folgen (HR 4, SWR 12) und um 40 Auftragsproduktionen
(BR 6, MDR 5, NDR 9, RB 2, RBB 2, SR 1, WDR 15). Die Erstausstrahlung  ndet in der Regel sonntags von 20.15 bis 21.45 Uhr statt.
Beim ZDF werden zwölf Produktionen (je sechs in 2015 und 2016) aus verschiedenen Krimi- Reihen in den Vergleich einbezogen. Es handelt sich dabei um Folgen aus den Reihen „Kommissarin Heller“, „Kommissarin Lucas“, „Ein starkes Team“, „Wilsberg“, „Stralsund“, „Helen Dorn“ und „Unter Verdacht“. Von diesen Krimireihen werden in der Regel zwei bis vier Filme pro Jahr in Auftragsproduktion hergestellt. Die Erstausstrahlung  ndet in der Regel samstags von 20.15 bis 21.45 Uhr statt.
6.3.2 Kosten und Leistungen
Als Aus uss der unterschiedlichen Kostenrechnungssysteme haben die ARD-Anstalten in ihrer Meldung zu den Tatort-Produktionen angemerkt, dass lediglich die Einzelkosten bei allen
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