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21. Bericht | Kapitel 12
Kostentransparenz
Tz. 586
Tz. 587
Tz. 588
Tab. 223
Jahr
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Zentraler Beitragsservice Anmeldung zum 21. Bericht
Aufwand
(in Mio. €)
209,2
211,6
211,9
177,8
184,8
198,1
185,5
183,7
Personal
(in VZÄ)
Veränd.
(in %)
Veränd.
(in %)
1.266,2
1,1
1.191,4
-5,9
0,1
1.028,9
-13,6
-16,1
995,0
-3,3
Summe 2013-2016
810,5
3,9
999,0
0,4
7,2
979,0
-2,0
-6,4
-1,0
958,0
952,0
-2,1
-0,6
Summe 2017-2020
752,1
ø 2017-2020 p.a.
188,0
Veränd. 2017-2020 ggü. 2013-2016
-58,4
-7,2
Veränd. 2016 ggü. 2020
-43,0
-4,3
ø p.a.
-1,9
-1,1
Im Personalbestand enthalten sind die zusätzlich ab dem Jahr 2016 für die Bearbeitung der Direktanmeldungen dauerhaft benötigten 22 Vollzeitäquivalente. Einschließlich dieser 22 Voll- zeitäquivalente ergibt sich ab 2020 ein Personalbestand von 952 Vollzeitäquivalenten. Insgesamt werden gegenüber den Angaben im 20. Bericht bis 2020 43 Vollzeitäquivalente mehr abgebaut.
Zudem sind weitere Sondereffekte eingetreten, die bei Beginn der Umstellungsphase 2011 noch nicht vorhersehbar waren: 20 zurzeit befristete Vollzeitäquivalente werden zur Überbrü- ckung einer unerwartet hohen Regel uktuation im Jahr 2018 weiterbeschäftigt. Außerdem werden zehn Juristen zur Unterstützung im Bereich Widersprüche und Eingaben temporär in den Jahren 2017 und 2018 beschäftigt. 17 befristet eingestellte Vollzeitäquivalente müssen wegen anhängiger Gerichtsverfahren weiterbeschäftigt werden. Der hierdurch verursachte nicht realisierte Personalabbau soll planmäßig durch regelmäßige Personalabgänge (Rentner, Vorruhestand, Arbeitsteilzeit) bis 2020 kompensiert werden.
1.4.1.2 Dezentraler Beitragsservice
Für 2017 bis 2020 meldet die ARD für den dezentralen Beitragsservice (vgl. Tab. 224) einen Aufwand von 83,9 Mio. € an. Gegenüber den jetzt vorgelegten Zahlen für 2013 bis 2016 ist das eine Verringerung um 32,7 %, das sind geglättet im Mittel 9,4 % p.a.
An Personal für den dezentralen Beitragsservice meldet die ARD bis 2020 (vgl. Tab. 224) 173,0 Vollzeitäquivalente an. Gegenüber 2016 ist das eine Verringerung um 5,7 %, das sind geglättet im Mittel rd. 1,5 % p.a. Seit Einführung des Rundfunkbeitrags im Jahr 2013 beträgt der Rückgang 59,9 %.
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Tz. 587
Tz. 588
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