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21. Bericht | Kapitel 12 Kostentransparenz
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1.4.1 Zentraler und dezentraler Beitragsservice
Der Aufwand der Gemeinschaftseinrichtung „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (im Folgenden: zentraler Beitragsservice) wird anteilig von ARD, ZDF, Deutschlandradio, ARTE und den Landesmedienanstalten getragen und ist Bestandteil der jeweiligen Anmeldungen. Für die Beschäftigten gelten die tari ichen Regelungen des WDR. Die Zahlungen an die Pensions- kasse bbp werden, anders als bisher, bei der Gemeinschaftseinrichtung direkt und nicht mehr bei den Anstalten als Aufwand abgebildet. Die Altersversorgungsrückstellungen werden nach wie vor bei den Rundfunkanstalten dargestellt.
Die Abteilungen „Beitragsservice“ der ARD-Anstalten (im Folgenden: dezentraler Beitragsser- vice) betreuen aktuell im Wesentlichen die regionale Sachverhaltsaufklärung im nicht privaten Bereich, übernehmen die Klagevertretung bei verwaltungsgerichtlichen Auseinanderset- zungen und arbeiten den Vollstreckungsbehörden zu. Darüber hinaus unterstützen sie den zentralen Beitragsservice in Beitragsanfragen und Widerspruchsverfahren. Der Aufwand wird ebenfalls anteilig von ARD, ZDF, Deutschlandradio, ARTE und den Landesmedienanstalten getragen.
Die Kommission hatte im 20. Bericht festgestellt, dass die Umstellung insgesamt erfolgreich bewältigt wird (vgl. 20. Bericht, S. 321). Dennoch hatte die Kommission die Erwartung ge- äußert, dass der Beitragseinzug unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit mit tendenziell auch weiterhin sinkendem Personal- und Sachaufwand bewältigt wird (vgl. 20. Bericht, Tz. 607).
Für 2017 bis 2020 melden der zentrale Beitragsservice und die ARD für den dezentralen Beitragsservice (vgl. Tab. 222) einen Aufwand von 836,0 Mio. € an. Dieser besteht ungefähr jeweils zur Hälfte aus Personalaufwand und Sachaufwand. Gegenüber den jetzt vorgelegten Zahlen für 2013 bis 2016 ist das eine Verringerung um 10,6 %, das sind geglättet im Mittel 2,8 % p.a.
Als Personalbestand für den zentralen und dezentralen Beitragsservice melden der zentrale Beitragsservice und die ARD (vgl. Tab. 222) für 2020 1.125,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) an. Ge- genüber 2016 ist das eine Verringerung um 4,5 %, das sind geglättet im Mittel rd. 1,2 %. Seit Einführung des Rundfunkbeitrags im Jahr 2013 beträgt der Rückgang 33,7 %.
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