Page 318 - KEF 21. Bericht
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Kostentransparenz Kapitel 12 | 21. Bericht
Tz. 578
1.4 Beitragsservice und Beitragseinzug
Der Aufwand für den zentralen und dezentralen Beitragsservice soll 2017 bis 2020 insgesamt 836,0 Mio. € betragen. Gegenüber 2013 bis 2016 ist das ein Rückgang um 99,1 Mio. €. Dabei sollen im Personalbestand insgesamt bis 2020 gegenüber 2016 53,5 Vollzeitäquivalente abge- baut werden.
Die Kommission erkennt die Bemühungen der zentralen Gemeinschaftseinrichtung „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ und der dezentralen Abteilungen „Beitragsservice“ der ARD-Anstalten an, Personal und Aufwand für den Beitragseinzug zu verringern.
Beim zentralen Beitragsservice liegt der Aufwand 2017 bis 2020 um 58,4 Mio. € unter dem Aufwand 2013 bis 2016. Das Personal soll bis 2020 gegenüber 2016 um 43,0 Vollzeitäquiva- lente reduziert werden.
Der Aufwand beim dezentralen Beitragsservice liegt 2017 bis 2020 um 40,7 Mio. € unter dem Aufwand 2013 bis 2016. Der Personalbestand soll sich bis 2020 gegenüber 2016 um 10,5 Voll- zeitäquivalente reduzieren.
Die Einführung des Beitragsmodells hat die Aufgaben des Gebühren- bzw. Beitragseinzugs erheblich verändert. Die Umstellungsphase begann 2011. Rund 40 Mio. Teilnehmerkonten waren auf Beitragszahlerkonten umzustellen. Mit Jahresbeginn 2013 wurden die laufenden Erträge auf der Basis neuer Anknüpfungspunkte erhoben. Die neuen Erhebungsinstrumente des einmaligen Meldedatenabgleichs und der Direktanmeldungen erforderten erst einmal einen zusätzlichen Personalaufwand. Der ehemalige Beauftragtendienst der Rundfunkge- bührenabteilungen der ARD-Landesrundfunkanstalten, der das Vorhandensein von Geräten zu veri zieren hatte, konnte hingegen zeitnah deutlich reduziert werden, denn der Anknüp- fungspunkt „Wohnung“ bzw. „Betriebsstätte“ bedarf einer derartigen Erfassung nicht mehr. Seit 2013 wird kein Beauftragtendienst mehr eingesetzt.
Der Beitragseinzug besteht aus der zentralen Gemeinschaftseinrichtung in Köln-Bocklemünd „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (vormals GEZ) und den dezentralen Abteilungen „Beitragsservice“ der ARD-Anstalten (vormals Rundfunkgebührenabteilungen).
Darüber hinaus gibt es noch „Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Beitragseinzug“, die bisher weder dem zentralen Beitragsservice noch dem dezentralen Beitragsservice zuge- ordnet werden. Dazu gehören alle Aufwendungen, die durch Vollstreckungsersuchen und Rücklastschriften ausgelöst werden sowie die Aufwendungen der GSEA Beitragskommunikati- on und der GSEA Beitragsrecht. Bei den GSEA handelt es sich um rechtlich nicht selbstständige Arbeitsgruppen. Diese Aufwendungen werden in den Mittelfristigen Finanzplanungen der Anstalten angemeldet, und zwar zusätzlich zu den Aufwendungen des zentralen und dezen- tralen Beitragsservice.
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