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Anrechenbare Eigenmittel und Kredite Kapitel 8 | 21. Bericht
Tz. 450
Das ZDF meldet anrechenbare Eigenmittel von 115,2 Mio. € an.1 Diese liegen um 19,1 Mio. € über der angemeldeten Gesamtergebnisrücklage von 96,1 Mio. €.2 Die Kommission stellt die anrechenbaren Eigenmittel in Höhe der Anmeldung des ZDF fest.
Gemäß IIVF, Tz. 171, mindert das ZDF in seiner mittelfristigen Finanzplanung seinen Finanzbe- darf in Höhe der Gesamtergebnisrücklage, die, historisch bedingt, als Ersatzgröße für die bei der ARD angesetzten anrechenbaren Eigenmittel herangezogen wird.
Durch die nicht vollständig deckungsgleiche Abgrenzung der beiden Bestandsgrößen „anre- chenbare Eigenmittel“ und „Gesamtergebnisrücklage“ kann es zu Abweichungen kommen, die eine sachgerechte Berücksichtigung der Gesamtergebnisrücklage beim Finanzbedarf
des ZDF einschränken. In diesem Fall korrigiert die Kommission derartige Abweichungen im Zusammenhang mit dem Ansatz der Gesamtergebnisrücklage. Im Ergebnis führt dies zu einer Anpassung an die Berechnungsmethodik der „anrechenbaren Eigenmittel“ und sichert damit eine vergleichbare Behandlung von ARD und ZDF.
1.3 Deutschlandradio
Beim Deutschlandradio stellt die Kommission anrechenbare Eigenmittel zum 31. Dezember 2016 in Höhe der Anmeldung von 36,0 Mio. € fest.
Tab. 198 Eigenmittel des Deutschlandradios zum 31. Dezember 2016 (in Mio. €) Anmeldung 21. Bericht und Feststellung der Kommission
Anmeldung
21. Bericht 21. Bericht
36,0 36,0
Änderungen der KEF
0,0
Feststellung KEF
1.4 ARTE
Bei ARTE stellt die Kommission anrechenbare Eigenmittel zum 31. Dezember 2016 von 0,3 Mio. € fest.
Tab. 199 Eigenmittel von ARTE zum 31. Dezember 2016 (in Mio. €) Anmeldung 21. Bericht und Feststellung der Kommission
Anmeldung 21. Bericht
0,3
Feststellung KEF 21. Bericht
0,3
Änderungen der KEF
0,0
258
1 Das ZDF hat seine zunächst zum 21. Bericht angemeldeten Eigenmittel ordnungsgemäß nachträglich um 18,1 Mio. € gemindert. Hierdurch hat sich der Finanzbedarf des ZDF für 2017 bis 2020 um den gleichen Betrag erhöht.
2 Die angemeldete Gesamtergebnisrücklage des ZDF weicht von der handelsrechtlich ausgewiesenen Gesamtergebnisrücklage zum 31. Dezember 2016 um die kumulierten Abschreibungen auf das Hauptstadtstudio des ZDF ab.








































































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