Page 259 - KEF 21. Bericht
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21. Bericht | Kapitel 8 Anrechenbare Eigenmittel und Kredite
Tz. 447
Tz. 448
Tz. 449
Der NDR und der WDR haben angesichts des unverändert niedrigen Zinsniveaus bei einzelnen Finanzanlagen auf die Ausschüttung von Erträgen verzichtet. Hierdurch können in der Zu- kunft eventuell  nanzbedarfswirksame Belastungen gemindert werden. Die Kommission sieht es jedoch für erforderlich an, Finanzerträge zeitnah bei der Ermittlung des Finanzbedarfs der Anstalten zu berücksichtigen. Sie erhöht deshalb die anrechenbaren Eigenmittel von NDR und WDR insgesamt um 13,5 Mio. €.
1.1.2 Änderungen bei den Korrekturen
Zur Finanzierung der Großinvestition in den „trimedialen Neubaukomplex“ in München-Frei- mann („BR hoch drei“) und weiterer angekündigter projektbezogener Ausgaben hat der BR 2015 langfristige Namensschuldverschreibungen über 200,0 Mio. € emittiert. Die daraus zuge-  ossenen Mittel hat der BR langfristig angelegt.
Bei der Anmeldung zum 21. Bericht weist der BR zum 31. Dezember 2016 unverändert die langfristige Finanzanlage aus. Als Bedarf für 2017 bis 2020 steht dem jedoch lediglich die Anmeldung der Großinvestition „BR hoch drei“ über 160,0 Mio. € gegenüber. Somit sind
40,0 Mio. € in den langfristigen Finanzanlagen gebunden, denen in der Anmeldung zum
21. Bericht keine konkreten Investitionen gegenüberstehen. Die Kommission betrachtet die langfristige Anlage der über den Bedarf für die angemeldete Großinvestition hinausgehenden Kreditmittel von 40,0 Mio. € daher als kurzfristig verfügbare Finanzmittel. Sie erhöht deshalb die anrechenbaren Eigenmittel des BR um 40,0 Mio. € (vgl. Tz. 458).
Zum 21. Bericht meldet der BR für die Rücklage „Langzeitkonto“ einen Bestand von 9,9 Mio. € als Minderung der anrechenbaren Eigenmittel an. Diese Rücklage wies zum 31. Dezember 2014 einen Bestand von 7,4 Mio. € auf. Im 20. Bericht, Tz. 478, hat die Kommission dargelegt, dass sie Aufstockungen von Rücklagen nicht mehr als Minderung der anrechenbaren Eigen- mittel anerkennt. Die Kommission erhöht folglich die anrechenbaren Eigenmittel des BR um die Differenz von 2,5 Mio. €.
1.2 ZDF
Beim ZDF stellt die Kommission anrechenbare Eigenmittel zum 31. Dezember 2016 in Höhe der Anmeldung von 115,2 Mio. € fest.
Tz. 447
Tz. 448
Tz. 449
Tab. 197
Eigenmittel des ZDF zum 31. Dezember 2016 (in Mio. €) Anmeldung 21. Bericht und Feststellung der Kommission
Anmeldung 21. Bericht
115,2
Feststellung KEF 21. Bericht
115,2
Änderungen der KEF
0,0
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