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21. Bericht | Kapitel 8 Anrechenbare Eigenmittel und Kredite
Tz. 442
Tz. 443
Die Kommission stellt im 21. Bericht anrechenbare Eigenmittel von 1.248,9 Mio. € fest. Gegen- über den Anmeldungen der Anstalten ist das eine Erhöhung um 90,2 Mio. €.
Tab. 194 Eigenmittel zum 31. Dezember 2016 der Anstalten
Anmeldungen 21. Bericht und Feststellung der Kommission (in Mio. €)
Tz. 442
ARD
Anmeldung 1.007,2
Feststellung 1.097,4
1.1 ARD
ZDF
115,2
115,2
DRadio ARTE
36,0 0,3
36,0 0,3
Anstalten gesamt
1.158,7
1.248,9
Diff. (Mehr an Eigenmitteln)
90,2
0,0
0,0
0,0
90,2
Veränd. in %
9,0
0,0
0,0
0,0
7,8
Bei der ARD stellt die Kommission zum 31. Dezember 2016 anrechenbare Eigenmittel von 1.097,4 Mio. € fest. Der zum 31. Dezember 2016 festgestellte Betrag liegt um 90,2 Mio. € über der Anmeldung der ARD von 1.007,2 Mio. €. Die Differenz beruht im Wesentlichen auf Korrekturen der Kommission bei der betrieblichen Altersversorgung, den Finanzerträgen und dem Investitionskredit des BR für das Projekt „BR hoch drei“.
Die ARD erklärt zum 31. Dezember 2016 anrechenbare Eigenmittel von 1.007,2 Mio. €. Die Kommission erkennt verschiedene Beträge einzelner Bilanzposten aus im Folgenden näher dargestellten Gründen in der angemeldeten Höhe nicht an. Sie ermittelt gegenüber den Anmeldungen der ARD um 90,2 Mio. € höhere anrechenbare Eigenmittel und stellt insgesamt anrechenbare Eigenmittel von 1.097,4 Mio. € fest.
Die Anmeldungen der ARD und Änderungen der Kommission ergeben sich aus der folgenden Übersicht. Zur Vergleichbarkeit mit der Struktur des 20. Berichts berücksichtigt die Kommis- sion die Sonderrücklage Beitragsmehrerträge 2013-2016 bei der Ermittlung des Finanzbedarfs erst nach der Feststellung der anrechenbaren Eigenmittel (vgl. 20. Bericht, Tz. 472, Tab. 191).
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