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Anrechenbare Eigenmittel und Kredite Kapitel 8 | 21. Bericht
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Tz. 440
Anrechenbare Eigenmittel und Kredite 1. Anrechenbare Eigenmittel
Die Kommission stellt zum 31. Dezember 2016 anrechenbare Eigenmittel von 1.248,9 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 1.097,4 Mio. €, auf das ZDF 115,2 Mio. €, auf das Deutsch- landradio 36,0 Mio. € und auf ARTE 0,3 Mio. €.
Die festgestellten anrechenbaren Eigenmittel liegen um 90,2 Mio. € über den Anmeldungen der Anstalten zum 21. Bericht von insgesamt 1.158,7 Mio. €. Die Erhöhung entfällt auf die ARD. Die Anmeldungen des ZDF, von Deutschlandradio und von ARTE wurden in voller Höhe anerkannt.
Finanzbedarfswirksame Veränderungen bei den Eigenmitteln aus den Verp ichtungen zwischen ARTE und ARD/ZDF sind in den genannten Beträgen noch nicht enthalten. Diese werden gesondert ausgewiesen und führen zu einer Erhöhung der Eigenmittel bei der ARD von 6,1 Mio. € und beim ZDF von 2,6 Mio. €.
Die anrechenbaren Eigenmittel werden stichtagsbezogen als Saldo aus Beständen an kurz- fristig, d.h. im Planungszeitraum verfügbaren Mitteln abzüglich kurzfristig zu begleichenden Verp ichtungen berechnet. Im Zuge der Berechnung nehmen die Anstalten an den handels- rechtlichen Bilanzpositionen Korrekturen vor, mit denen diese im Detail auf die Zielsetzung der anrechenbaren Eigenmittel abgestimmt werden. Beispielhaft ist die zeitliche Abgrenzung von Rückstellungen zu nennen, deren Erfüllung erst nach Ablauf des Anmeldezeitraums erwartet wird. Das Ergebnis wird von der Kommission geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die von der Kommission abschließend festgestellten anrechenbaren Eigenmittel mindern ne- ben den Erträgen aus Werbung und Sponsoring, den sonstigen Erträgen und Krediten, die zur Deckung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten erforderlichen Beitragserträge.
Grundlage der Feststellungen zu den anrechenbaren Eigenmitteln im 21. Bericht sind die Anmeldungen, die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2016 und die Mittelfristigen Finanz- planungen der Anstalten.
Die anrechenbaren Eigenmittel zum 31. Dezember 2016 weisen einen engen Zusammenhang mit dem Ergebnis des Budgetabgleichs für 2013 bis 2016 auf. Wie bereits bei den Ausführun- gen zum Budgetabgleich erläutert (vgl. Tz. 18), gibt dieser wichtige Hinweise zur Genauigkeit der Aufwands- und Ertragsprognosen und zeigt den tatsächlichen Einsatz der Mittel. Er macht u.a. deutlich, in welchen Bereichen die Anstalten Umschichtungen und Einsparungen oder Mehrausgaben vorgenommen haben. Während der Periode nicht verwendete Mittel sind grundsätzlich für die nächste Periode einzusetzen. Sie reduzieren damit den künftigen Bedarf.
Die Kommission berücksichtigt die Erkenntnisse aus dem Budgetabgleich bei der Bestimmung der Eigenmittel.
Tz. 441























































































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