Page 208 - KEF 21. Bericht
P. 208

Tz. 343
Tz. 344
Am 11. August 2017 haben ARD und ZDF verkündet, dass sie sich mit dem Erwerber aller europäischen Fernseh- und Online-Rechte für die Olympischen Spiele von 2018 bis 2024,
dem privaten US-amerikanischen Eurosport-Mutterkonzern Discovery Communications, auf den Erwerb von Sublizenzen einigen konnten. ARD und ZDF werden somit von den beiden Winterolympiaden (2018 und 2022) sowie den beiden Sommerolympiaden (2020 und 2024) nahezu unverändert Liveübertragungen senden können. Lediglich bei den Olympischen Win- terspielen 2018 ist, aufgrund der kurzen Vorlaufzeiten, die Konzentration auf ausgewählte Sportarten beschlossen. Damit wird auch die Vermarktung von Werbezeiten im Umfeld von Olympia-Liveübertragungen weiterhin möglich sein.
In der Gesamtsicht überwiegt der Verlust von Übertragungsrechten bei Sportgroßereignissen gegenüber Erfolgen bei dem Erwerb von Ausstrahlungslizenzen. Die genannten Veränderun- gen lassen erwarten, dass der Beitrag von Sportgroßereignissen zu den Erträgen aus Werbung rückläu g ist.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vermarktung von Werbezeiten der ARD wurden gegenüber dem 20. Bericht durch die Novellierung des WDR-Gesetzes verändert. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 27. Januar 2016 ein neues WDR-Gesetz verabschiedet, das ab 2017 zusätzliche Werbezeitenbeschränkungen im WDR-Hörfunk beinhaltet. Die Folgen werden im Zusammenhang mit den Erläuterungen zu den Werbeerträgen der ARD aufge- zeigt.
Analysen zur Bedeutung einzelner Werbemedien in den nächsten Jahren prognostizieren eine Verschiebung der Werbebudgets zu Lasten einiger klassischer Werbemedien und zugunsten des Online-Marketings. Zum aktuellen Stand sind für 2017 bis 2020 bei ARD und ZDF hieraus keine nennenswerten nachteiligen Folgen festzustellen.
2.1.1 Werbeerträge der ARD
Bei der ARD stellt die Kommission für 2017 bis 2020 Werbeerträge von 427,4 Mio. € fest. Im Jahresdurchschnitt sind dies 106,8 Mio. €. Der festgestellte Betrag liegt um 44,5 Mio. € über der Anmeldung der ARD von 382,9 Mio. €.
Im Vergleich zu den Feststellungen des 20. Berichts sinken die festgestellten Werbeerträge um 32,8 Mio. €. Dieser Rückgang bei der ARD beruht im Wesentlichen auf den Folgen der Novellierung des WDR-Gesetzes. Dieses überlagert den in den letzten Jahren grundsätzlich positiven Trend bei den Werbeumsätzen im Fernseh- und Hörfunkbereich der ARD.
Bei der Feststellung der Werbeerträge für 2017 bis 2020 sind Veränderungen bei den Über- tragungsrechten, mögliche konjunkturelle Veränderungen, eventuelle Verschiebungen von Werbebudgets zu alternativen Werbemedien und die Folgen der Novellierung des WDR-Ge- setzes zu beachten. Entgegen der Tendenz der letzten Jahre, in denen eine leicht rückläu ge Bedeutung des Bereichs Hörfunk festzustellen war, konnte dieser in der jüngeren Vergangen- heit innerhalb des Werbemarktes wieder Anteile hinzugewinnen.
Erträge Kapitel 7 | 21. Bericht
206
Tz. 345





















































































   206   207   208   209   210