Page 201 - KEF 21. Bericht
P. 201
21. Bericht | Kapitel 7 Erträge
Tz. 326
Tz. 327
Tz. 328
Tz. 329
Tz. 330
Tz. 331
Tz. 332
Die Anstalten erwarten 2017 bis 2020 geringere Forderungsausfallquoten als in der Feststel- lung zum 20. Bericht. Wegen des höheren Volumens der Erträge und einer Korrektur bei der Ermittlung des Ausfallbetrags erwarten sie trotz der gesunkenen Forderungsausfallquoten einen höheren Ausfallbetrag. Sie haben zum 21. Bericht 100,7 Mio. € mehr als zum 20. Bericht angemeldet.
Die Kommission teilt die Beurteilung der Konjunkturentwicklung der Anstalten. Sie setzt für 2017 bis 2020 daher den Prognosewert in Höhe der Prognose der Anstalten an.
1.2.2.5 Erträge aus der Wiedereinbuchung von ausgebuchten Forderungen
Die Anstalten gehen 2017 bis 2020 von jährlich gleichbleibenden Erträgen aus der Wiederein- buchung von ausgebuchten Forderungen aus.
Die Kommission und die Anstalten erwarten 2017 bis 2020 jährlich nahezu unveränderte Forderungsausfälle. Sie gehen von gleichbleibenden Erträgen aus der Wiedereinbuchung von Forderungen aus.
1.2.2.6 Erträge aus Beitragskontenbereinigung
Für die Erträge aus Beitragskontenbereinigung ist von einem konstanten Verlauf von
1,7 Mio. € jährlich auszugehen. Die Prognosen weisen keine Anhaltspunkte für Ertragsanpas- sungen durch die Kommission auf.
1.2.2.7 Fazit
Die Kommission beurteilt die Erträge aus Rundfunkbeiträgen jeweils anhand einzelner Ein- ussgrößen. Sie teilt die Einschätzung der Anstalten insbesondere hinsichtlich der zu erwar- tenden Zahl angemeldeter Wohnungen nicht.
Insgesamt setzt die Kommission für 2017 bis 2020 einen gegenüber der Anmeldung (31.627,4 Mio. €) um 161,6 Mio. € höheren Prognosewert (inklusive Anteil der Landesme- dienanstalten von 3,1 Mio. €) an. Davon entfallen 123,0 Mio. € auf den privaten Bereich (Anmeldung: 28.679,4 Mio. €) und 38,6 Mio. € auf den nicht privaten Bereich (Anmeldung: 2.948,0 Mio. €). Ohne den Anteil der Landesmedienanstalten von 3,1 Mio. € ist der von der Kommission angesetzte Prognosewert für 2017 bis 2020 um 158,5 Mio. € höher als in der An- meldung.
Tz. 326
Tz. 327
Tz. 328
Tz. 329
Tz. 330
Tz. 331
Tz. 332
199