Page 202 - KEF 21. Bericht
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Summe
123,0
Summe
38,6
Gesamt
161,6
Anteil der Landesmedienanstalten
-3,1
Gesamt abzgl. Anteil der Landesmedienanstalten
158,5
Erträge
Kapitel 7 | 21. Bericht
Tab. 125 Korrekturen der Prognosewerte für die Erträge aus Rundfunkbeiträgen 2017 bis 2020 (in Mio. €)
Privater Bereich
Bestandsdatenabgleich mit den Meldebehörden
Regelmäßiger Abgleich mit den Meldedaten
Nettoabmeldungen
Ertragsausfälle aus beitragsbefreiten und -teilbefreiten Wohnungen
Nicht privater Bereich
Betriebsstätten Hotel-/Gästezimmer/Ferienwohnungen Kraftfahrzeuge
109,8 2.568,4 -2.463,6 -91,6
23,8 1,7 13,1
Tz. 333
Von der Korrektur des Prognosewerts für 2017 bis 2020 entfallen 114,2 Mio. € auf die ARD, 39,9 Mio. € auf das ZDF und 4,4 Mio. € auf das Deutschlandradio.
1.3 Rück üsse (einschl. Vorabzuweisungen) aus dem Anteil der Landesmedienanstalten
Die Landesmedienanstalten erhalten 1,8989 % am Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag.
Die Länder sind der Anregung der Kommission nicht gefolgt, den Anteil der Landesmedienan- stalten am Rundfunkbeitragsaufkommen zu verringern.
Die (um ergebnisneutrale Umgliederungen bereinigten) Rück üsse sind von 173,131 Mio. € in 2009 bis 2012 über 177,422 Mio. € in 2013 bis 2016 auf prognostizierte 179,202 Mio. € für 2017 bis 2020 moderat angestiegen.
Die Landesmedienanstalten erhalten 1,8989 % aus dem Beitragsaufkommen. Aus diesem Anteil erhält jede Landesmedienanstalt zunächst einen Sockelbetrag. Der verbleibende Betrag steht den einzelnen Landesmedienanstalten im Verhältnis des Aufkommens aus dem Rund- funkbeitrag in ihren Ländern zu (§ 10 Abs. 1 RFinStV).
Aus dem Anteil der Landesmedienanstalten am Rundfunkbeitrag  ießen in einer Reihe von Ländern in sehr unterschiedlichem prozentualem Umfang Mittel an die jeweiligen Landes- rundfunkanstalten zurück. Die Höhe dieser Rück üsse an die Landesrundfunkanstalten ergibt sich aus landesgesetzlich festgelegten Vorabzuweisungen sowie aus Beitragsmitteln, die von den Landesmedienanstalten nicht verbraucht wurden. Die beiden Positionen werden unter dem Begriff Rück üsse an die Landesrundfunkanstalten zusammengefasst.
200
Tz. 334



































































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