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21. Bericht | Kapitel 7 Erträge
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Insgesamt erwartet die Kommission somit eine Zunahme der Ertragsausfälle in 2017 bis 2020 von 131,2 Mio. €. Demgegenüber rechnen die Anstalten lediglich mit einer Zunahme von 39,6 Mio. €. Daraus ergibt sich gegenüber der Prognose der Anstalten von 2.750,1 Mio. € ein um 91,6 Mio. € höherer Ausfallbetrag.
Die Anstalten gehen für 2017 bis 2020 von leicht steigenden Befreiungsquoten aus.
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Tab. 123 Prognose der Befreiungsquoten (in %)
Abweichung (%-Punkte)
1,14
1,21
1,29
1,36
Jahr
Anmeldung 20. Bericht
Anmeldung 21. Bericht
8,81
8,83
8,85
8,86
2017 7,67
2018 7,62
2019 7,56
2020 7,50
Aufgrund der Auswertung statistischer Prognosen erwartet die Kommission demgegenüber einen stärkeren Anstieg der Befreiungen (2017: 8,89 %; 2018: 9,08 %; 2019: 9,28 %; 2020: 9,48 %).
1.2.2.3 Erträge aus Rundfunkbeiträgen im nicht privaten Bereich
1.2.2.3.1 Entwicklung der Anzahl der Betriebsstätten gemäß § 5 Abs. 1 RBStV
Die Anstalten haben die geplante Anzahl der Betriebsstätten aus Statistiken und den beim Beitragsservice erfassten Betriebsstätten abgeleitet.
Aufgrund der Ist-Entwicklung der letzten Jahre erwarten sie für 2017 bis 2020 eine nahezu gleichbleibende Anzahl der Betriebsstätten, für die ein Rundfunkbeitrag (ohne Übergangsbeiträ- ge) zu entrichten ist, von rund 2,5 Mio. Wesentliche Mehreinnahmen sind nicht zu verzeichnen.
Aufgrund der Fortschreibung der Ist-Entwicklung in 2017 erwartet die Kommission dagegen einen Anstieg der Zahl der Betriebsstätten gemäß § 5 Abs. 1 RBStV, für die ein Rundfunkbei- trag (ohne Übergangsbeiträge) zu entrichten ist, auf 2,7 Mio. im Jahr 2020. Sie setzt daher für 2017 bis 2020 einen um 51,4 Mio. € höheren Prognosewert an.
Die Anstalten gehen in der Anmeldung davon aus, dass die Übergangsbeiträge von 2017 bis 2020 um rund 50.000 abnehmen. Aufgrund der Ist-Entwicklung in 2016 und 2017 teilt die Kommission diese Einschätzung nicht. Am 1. Januar 2017 gab es rund 170.000 Betriebsstätten, für die ein Übergangsbeitrag zu entrichten war. Die Kommission erwartet, dass Ende 2020 noch für rund 95.000 Betriebsstätten Übergangsbeiträge entrichtet werden. Sie setzt daher für 2017 bis 2020 einen um 27,6 Mio. € niedrigeren Prognosewert an.
Insgesamt setzt die Kommission hinsichtlich der Entwicklung der Zahl der Betriebsstätten einen um 23,8 Mio. € höheren Prognosewert an.
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