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Erträge Kapitel 7 | 21. Bericht
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Tz. 312
Neben dem regulären Verfahren beim Bestandsdatenabgleich nehmen die Anstalten Direkt- anmeldungen vor. Die Kommission geht davon aus, dass – neben den Anmeldungen im regulären Verfahren des Bestandsdatenabgleichs – durch Direktanmeldungen weitere 80.000 Wohnungen für 2017 bis 2020 erfasst werden können.
Aus den Auswertungen des Beitragsservice zum Abgleich mit den Meldebehörden zum
3. März 2013 hatte sich ergeben, dass sich die Mehrzahl der Beitragsp ichtigen (rückwirkend) seit dem Tag des Einzugs in die Wohnung anmeldet. Die Kommission geht daher davon aus, dass durch den Abgleich mit den Meldebehörden zum 6. Mai 2018 neu ermittelte Wohnungen gleichermaßen erfasst werden.
Insgesamt prognostiziert die Kommission für 2017 bis 2020 Mehreinnahmen von 109,8 Mio. € durch den Abgleich der Bestandsdaten der Meldebehörden. Hiervon sind die Befreiungen abzuziehen (vgl. Tzn. 315 ff.).
Durch den regelmäßigen Abgleich mit den Meldedaten erwartet die Kommission 2017 bis 2020 unter Berücksichtigung von Abmeldungen insgesamt einen Anstieg um 5.700.000 Woh- nungen mit einem Aufkommen von 2.568,4 Mio. €, davon
ƒ im regelmäßigen Abgleich insgesamt rund 3.000.000 Anmeldungen (jährlich 750.000) mit einem Prognosewert von 1.352,3 Mio. €,
ƒ durch ergänzende Direktanmeldungen (vgl. Tz. 311) 2.700.000 zusätzliche Anmeldungen mit weiteren 1.216,1 Mio. €.
Von diesem Mehraufkommen sind die Befreiungen abzuziehen (vgl. Tzn. 315 ff.).
Rund 5.500.000 Nettoabmeldungen erwartet die Kommission insgesamt für 2017 bis 2020 (jähr- lich 1.375.000). Sie setzt daher für 2017 bis 2020 einen Prognosewert von -2.463,6 Mio. € an.
Die Kommission errechnet aus der im Saldo höheren Zahl angemeldeter Wohnungen eine Ertragssteigerung von 214,6 Mio. €.
1.2.2.2 Beitragsbefreite und -teilbefreite Wohnungsinhaber
Die Anstalten prognostizieren Ertragsausfälle für 2017 bis 2020 von 2.750,1 Mio. € durch Beitragsbefreiungen und Teilbefreiungen. Die Kommission erwartet demgegenüber um
91,6 Mio. € höhere Ausfälle. Dies ergibt sich wesentlich daraus, dass die Kommission eine größere Zahl von erfassten Wohnungen zugrunde legt (vgl. Tzn. 309 ff.) und damit auch eine größere Zahl von Befreiungen und Teilbefreiungen.
Die Kommission stellt für 2017 bis 2020 insgesamt Ertragsausfälle von 2.841,7 Mio. € fest. Davon entfallen auf die Ertragspotenziale (vgl. Tzn. 311 f.) 187,5 Mio. €. Aus den Nettoab- meldungen (vgl. Tz. 313) ergibt sich eine Minderung der Ertragsausfälle von 56,3 Mio. €.
Tz. 313
Tz. 314
Tz. 315
Tz. 316














































































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