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Bestandsbedarf | 5. Investitionen Kapitel 5 | 21. Bericht
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Tz. 258
Der SWR hat die Großinvestition „Neubau des Medienzentrums am Standort Baden-Baden“ mit einem Betrag von 32,7 Mio. € angemeldet. Mit dem Bau soll 2018 begonnen werden. Die Inbetriebnahme ist für 2021 geplant. Der Finanzbedarf für diese Großinvestition entsteht in Höhe der Abschreibungen auf die Gebäude zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ende 2021 und fällt damit in die nächste Beitragsperiode. Verkaufserlöse in der aktuellen Beitragsperi- ode aus der Veräußerung von Grundstücken des SWR am Standort Baden-Baden sollen zur teilweisen Finanzierung des Neubaus verwendet werden. Aufgrund des zeitlichen Auseinan- derfallens der Finanzbedarfsanmeldungen für die Großinvestition und der Minderung des Finanzbedarfs aufgrund der Verkaufserlöse in den vorhergehenden Jahren könnten nach dem aktuellen Indexgestützten Integrierten Prüf- und Berechnungsverfahren (IIVF) der Kommission die Veräußerungserlöse nicht, wie vom SWR geplant, zur Gegen nanzierung der Großinves- tition genutzt werden. Der SWR hat daher den Antrag gestellt, die erzielten Veräußerungs- erlöse unmittelbar gegen die Investition zu rechnen und den angemeldeten Finanzbedarf bis zur Inbetriebnahme des Neubaus nicht in Höhe der Veräußerungserlöse zu mindern. Durch die Anrechnung von 12,8 Mio. € auf die Investition wird gleichzeitig die Basis für die Ermittlung der Abschreibungen und somit der künftige Finanzbedarf auf 19,9 Mio. € reduziert.
Die Kommission hält es vor dem Hintergrund der Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaft- lichkeit für sinnvoll, dass Investitionen teilweise oder vollständig durch Ausschöpfung von Innen nanzierungspotenzialen (wie beispielsweise durch bestehende Möglichkeiten der Ver- dichtung von Grundstücks ächen) nanziert werden. Die Veräußerung der Grundstücke und Gebäude und die Investitionen am Standort Baden-Baden stehen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang. Mit dem Vorgehen werden Finanzierungskosten vermieden, die alternativ durch die erforderliche Aufnahme von Krediten entstünden.
Die Kommission erkennt den Antrag des SWR an. Die vom SWR für 2017 und 2018 angemelde- ten Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken von insgesamt 12,8 Mio. € (davon 12,4 Mio. € Veräußerungserträge) werden daher nicht nanzbedarfsmindernd berücksichtigt. Auf die Ausführungen in Kapitel 7, Tz. 403 wird verwiesen.
Das Vorhaben des SWR wird im aktuellen Finanzbedarfsermittlungsverfahren als Pilotprojekt behandelt.
Zur Beurteilung der nachhaltigen und angemessenen Anmeldung stellt die Kommission die angemeldeten Investitionen und Instandhaltungen der Kappungsgrenze gegenüber. Die von den ARD-Anstalten angemeldeten Investitionsausgaben von 1.925,8 Mio. € liegen für 2017 bis 2020 mit 7,9 Mio. € knapp unterhalb der Kappungsgrenze von 1.933,7 Mio. €.
Tz. 259