Page 178 - KEF 21. Bericht
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Mehr (+) Minder (-)
24,6
21,4
13,8
5,4
Summe 2017-2020
506,9
166,1
441,8
65,1
Tz. 264
Tz. 265
Tz. 266
In den Investitionsausgaben 2017 bis 2020 sind Instandhaltungsaufwendungen von 166,1 Mio. € sowie die Abschreibungen für Großinvestitionen (Hauptstadtstudio) von 12,6 Mio. € enthalten. Für Leasingaufwand gibt es 2017 bis 2020 keinen Ansatz.
Technische Projekte mit einem Vergabevolumen von mindestens 5 Mio. € sind 2017 bis 2020 für den Ersatz der Regiebereiche „Nachrichtenkomplex“ (11,8 Mio. €), für Ersatz- bzw. Er- gänzungsmaßnahmen von Teilen der Produktionstechnik der „Mobilen Produktionseinheit“ (10,6 Mio. €), die Anpassung der Mediathek (5,2 Mio. €) und für das „Medienmanagementsys- tem MINT, Digitales Produktionssystem Aktuell (DPA), Filetransfer“ (15,7 Mio. €) geplant.
Die für 2017 bis 2020 angemeldeten Investitionen für Brandschutzmaßnahmen belaufen
sich auf ein Gesamtvolumen von 58,1 Mio. €. Sie betreffen am Standort Mainz das Hoch-
haus (24,5 Mio. €), das Kasino-Gebäude (14,1 Mio. €), das Sendebetriebsgebäude (9,0 Mio. €) und die übrigen Gebäude des Sendezentrums 1 (3,3 Mio. €) sowie das Landesstudio Bayern (7,2 Mio. €). Beim Sendebetriebsgebäude erfolgt aufgrund brandschutztechnischer Gutachten eine vorgezogene Schadstoffsanierung von Teilbereichen der Decken (1,4 Mio. €). Für die Zeit nach 2020 werden voraussichtlich weitere Maßnahmen in Höhe von 95,2 Mio. € erforderlich werden.
Bei den Investitionen werden ferner erhöhte interne Planungsleistungen von 13,7 Mio. € be- rücksichtigt. Ihnen stehen jedoch zusätzliche Erträge für aktivierte Eigenleistungen in gleicher Höhe gegenüber. Insofern ergibt sich kein zusätzlicher Finanzbedarf für das ZDF.
Die vom ZDF angemeldeten Investitionsausgaben von 506,9 Mio. € liegen für 2017 bis 2020 um 65,1 Mio. € über der Kappungsgrenze von 441,8 Mio. €. Das ZDF begründet diesen Ansatz mit Brandschutzmaßnahmen von 58,1 Mio. € sowie mit einer Korrektur der Planungsleistun- gen von 13,7 Mio. €.
Die Kommission hat bereits im 20. Bericht, Tz. 286, anerkannt, dass beide Beträge außerhalb der Kappungsgrenze anfallen. Bei der Korrektur der Planungsleistungen handelt es sich um eine technische Korrektur, die unter Berücksichtigung der Erträge aus aktivierten Eigenleistun- gen nicht zu einer Erhöhung des Finanzbedarfs führt. Die Brandschutzmaßnahmen resultieren aus einem Investitionsstau, der zeitnah abzubauen ist.
Tab. 111 Investitionsausgaben, Instandhaltungen und Kappungsgrenze beim ZDF (in Mio. €)
Tz. 267
Tz. 268
Bestandsbedarf | 5. Investitionen Kapitel 5 | 21. Bericht
Jahr Investitionen
2017 132,1
2018 130,9
2019 125,2
2020 118,7
davon Instandhaltung
60,3
34,6
35,3
35,9
Kappungsgrenze
107,6
109,5
111,4
113,3
176