Page 180 - KEF 21. Bericht
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Mehr (+) Minder (-)
3,3
0,8
-5,7
-6,0
Summe 2017-2020
82,6
37,2
90,1
-7,6
Bestandsbedarf | 6. Verstärkungsmittel Kapitel 5 | 21. Bericht
Tz. 275
Zur Beurteilung der nachhaltigen und angemessenen Anmeldung stellt die Kommission die angemeldeten Investitionen und Instandhaltungen der Kappungsgrenze gegenüber. Die vom Deutschlandradio angemeldeten Investitionsausgaben von 82,6 Mio. € liegen mit 7,6 Mio. € unterhalb der Kappungsgrenze von 90,1 Mio. €.
Tab. 113 Investitionsausgaben, Instandhaltungen und Kappungsgrenze beim Deutschlandradio (in Mio. €)
Jahr Investitionen
2017 25,2
2018 23,2
2019 17,1
2020 17,1
davon Instandhaltung Kappungsgrenze
9,7 22,0
10,1 22,3
9,2 22,7
8,2 23,1
Tz. 276
Tz. 277
Die durchschnittliche Reinvestitionsquote im Zeitraum 2006 bis 2013 beträgt 129,0 %. Dieser vergleichsweise hohe Wert ergab sich bis zum Jahr 2010 im Wesentlichen aus Gebäudeinvesti- tionen für Brandschutz und Asbestsanierung in Köln sowie aus dem Erwerb eines ursprünglich angemieteten Grundstücks und eines Gebäudes in Berlin. Seit dem Jahr 2011 liegt die Inves- titionsquote unterhalb der 100%-Marke. Dies ist wesentlich durch noch nicht ausgeführte Investitionen verursacht.
Aus dem bisherigen Investitionsverhalten, den Anmeldungen für 2017 bis 2020 und der Ent- wicklung des Instandhaltungsaufwands folgert die Kommission, dass das Deutschlandradio bestandserhaltend investiert.
6. Verstärkungsmittel
Einen als „allgemeine Verstärkungsmittel“ geltend gemachten Finanzbedarf der ARD-Anstal- ten in Höhe von 3,4 Mio. € erkennt die Kommission nicht an.
ZDF, Deutschlandradio und ARTE weisen in ihren Haushalts- und Wirtschaftsplänen keine allgemeinen Verstärkungsmittel aus.
Die Rundfunkanstalten machen in ihren Mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen auf unter- schiedlichste Art und Weise für Positionen, die sie z.B. als „Verstärkungsmittel“, „Reserve“, „Projektmittel“ oder „Dispositionsfonds“ bezeichnen, einen Finanzbedarf geltend. Diese Positionen untersucht die Kommission unter dem Sammelbegriff „allgemeine Verstärkungs- mittel“.
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Tz. 278