Page 181 - KEF 21. Bericht
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21. Bericht | Kapitel 5 6. Verstärkungsmittel | Bestandsbedarf
Tz. 279
In den Ertrags- und Aufwandsvorschauen ausgewiesene Mittel, die keinem spezi schen Auf- wand konkret zugeordnet sind, werden nicht als Finanzbedarf anerkannt. Die Kommission geht in ständiger Entscheidungspraxis davon aus, dass Planungsrisiken bei bestimmten Vorha- ben und Maßnahmen in der Unschärfe von Planzahlen bereits ausreichend berücksichtigt sind. Dies entspricht dem mit den Rundfunkanstalten vereinbarten Verfahren (vgl. 13. Bericht,
Tz. 154).
Grundlage für die Prüfung durch die Kommission sind die Anmeldungen und die Haushalts- und Wirtschaftspläne der Anstalten.
Tab. 114 Allgemeine Verstärkungsmittel der Anstalten für 2017 bis 2020 (in Mio. €)
ARD ZDF DRadio ARTE
3,4 - - -
Tz. 279
Anstalten gesamt
3,4
179























































































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