Page 175 - KEF 21. Bericht
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21. Bericht | Kapitel 5 5. Investitionen | Bestandsbedarf
Tz. 257
Das zum 20. Bericht veranschlagte damalige Investitionsvolumen von 130,0 Mio. € sollte nur teilweise  nanzbedarfswirksam werden. Der WDR plante, die Sanierung des Filmhauses in Höhe von 101,3 Mio. € durch Verwendung von Mitteln zu  nanzieren, die durch eine bestehende Sanierungsrückstellung in mindestens gleicher Höhe gebunden sind. Dementsprechend wurde diese Maßnahme nicht im Rahmen der angemeldeten Investitionen als Großinvestition erfasst.
Wie im 20. Bericht (Tz. 486) zu den anrechenbaren Eigenmitteln beschrieben, hatte der WDR die Sanierungsrückstellung über mehrere Perioden zunächst für geplante Teilsanierungen gebildet. Dann entschied die Anstalt, auf geplante Teilsanierungen zu verzichten und statt- dessen eine Generalsanierung bis 2020 durchzuführen. Die Gesamtrückstellung widmete der WDR im Hinblick auf die Finanzierung der Generalsanierung des Filmhauses um. Somit war eine Finanzierung aus den Eigenmitteln möglich. Die geänderte Sanierungsstrategie erhöh- te die Liquidität in den jeweiligen Beitragszeiträumen. Die Kommission erhöhte deshalb im 20. Bericht die Eigenmittel um 60,7 Mio. € und wertete dies als Sondereffekt. Zur weiteren Analyse der Entstehung und Entwicklung der Instandhaltungsrückstellung für Zwecke der Ermittlung der anrechenbaren Eigenmittel wird auf den 20. Bericht (Tzn. 487 ff.) verwiesen.
Zum 21. Bericht ist für 2016 bis 2020 eine Entnahme aus der Sanierungsrückstellung in Höhe von 84,4 Mio. € geplant.
Das Projekt wurde durch den WDR zwischenzeitlich weiterentwickelt. Durch die geplante Verlagerung von Redaktionen von Düsseldorf nach Köln sind eine bauliche Aufstockung sowie ein zusätzlicher Konferenzraum geplant. Dadurch erhöht sich das Investitionsvolumen für das Filmhaus bis 2023 um 18,6 Mio. € auf 148,6 Mio. €. Eine Fortschreibung der Baukosten und eine Anpassung des Finanzbedarfs sollen erst im Rahmen des 22. Berichts erfolgen.
Die Kommission reduziert daher den zum 21. Bericht unter den Investitionen angemeldeten Finanzbedarf von 34,3 Mio. € für die mit dem Filmhaus in Zusammenhang stehenden produk- tionstechnischen Einrichtungen, für den Konferenzraum sowie Projektsteuerungsleistungen um 5,6 Mio. € und erkennt damit nur den zum 20. Bericht (Tz. 276) angemeldeten Finanzbe- darf von 28,7 Mio. € an.
Zur Finanzierung der Bauinvestitionen „BR hoch drei“ in Höhe von 200,0 Mio. € (davon
160,0 Mio. € Großinvestitionen in 2017 bis 2020) hat der BR in 2015 Namensschuldverschrei- bungen von 200,0 Mio. € ausgegeben. Die Mittel hat der BR angelegt. Sie sollen je nach Baufortschritt aufgelöst und zur Finanzierung verwendet werden. Im Wirtschaftsplan 2017 ist eine erste Au ösung der Geldanlagen in Höhe von 23,25 Mio. € eingeplant. Nicht dargestellt wurde im 20. Bericht, dass die Mittel aus den Namensschuldverschreibungen zur Finanzierung der Großinvestition dienen sollen. Dies wird zum 21. Bericht nachgeholt. Auf die Ausführun- gen in Kapitel 8, Tzn. 448 und 457 ff. wird verwiesen.
Die Fertigstellung des Vorhabens und somit der Beginn der Abschreibungen ist in der Bei- tragsperiode 2021 bis 2024 vorgesehen. Der Finanzbedarf für diese Großinvestition wird erst mit Beginn der Abschreibungen entstehen.
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