Page 170 - KEF 21. Bericht
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Bestandsbedarf | 5. Investitionen Kapitel 5 | 21. Bericht
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Tz. 242
5. Investitionen
Die Kommission erkennt für 2017 bis 2020 Investitionen der Anstalten von insgesamt 2.512,0 Mio. € an. Davon entfallen auf die ARD 1.920,2 Mio. €, auf das ZDF 506,9 Mio. €, auf das Deutschlandradio 82,6 Mio. € und auf ARTE 2,3 Mio. €. Im Jahresdurchschnitt sind dies bei der ARD 480,1 Mio. €, beim ZDF 126,7 Mio. €, beim Deutschlandradio 20,7 Mio. € und bei ARTE 0,6 Mio. €.
Die anerkannten Investitionen liegen um 5,6 Mio. € unter den Anmeldungen der Anstalten zum 21. Bericht von insgesamt 2.517,6 Mio. €. Die Kürzung entfällt auf die ARD. Die Anmel- dungen vom ZDF, vom Deutschlandradio und von ARTE werden in voller Höhe anerkannt.
Im Vergleich zum 20. Bericht liegen die anerkannten Investitionen um 16,3 Mio. € unter der damaligen Feststellung von 2.528,3 Mio. €. Bei der ARD sinkt der anerkannte Bedarf um
4,8 Mio. €. Beim ZDF sinkt der angemeldete und anerkannte Bedarf um 5,6 Mio. € und beim Deutschlandradio sinkt der angemeldete und anerkannte Bedarf um 5,9 Mio. €.
Investitionen sind alle Sachinvestitionen im Bestandsbedarf und umfassen:
ƒ Investitionsausgaben (ohne Großinvestitionen mit einem Investitionsvolumen von mehr als 25 Mio. € und ohne Barwerte für Leasinginvestitionen),
ƒ Abschreibungen auf Großinvestitionen,
ƒ Leasingraten,
ƒ Instandhaltungsaufwand.
Sie werden  nanzbedarfswirksam, soweit sie angemessen und nachhaltig erfolgen. Diese Vor- aussetzung ist gemäß der Methodik der Kommission erfüllt, wenn in der Planungsperiode die Kappungsgrenze nicht überschritten wird.
Die Kappungsgrenze in der Planungsperiode ermittelt die Kommission aus einer Beurteilung des Investitionsverhaltens der Rundfunkanstalten in der Vergangenheit. Hierfür werden Inves- titionen, Instandhaltungsaufwand und Abschreibungen in einem Referenzzeitraum von acht Jahren vor dem Basisjahr betrachtet. Für den 21. Bericht stellt 2013 das Basisjahr dar.
Das Verhältnis zwischen Investitionen und Abschreibungen (die Reinvestitionsquote) wird zur Bewertung nachhaltiger Substanzerhaltung als Beurteilungsmaßstab herangezogen. Unter gleichbleibenden Bedingungen müsste das Verhältnis bei rund 100 % liegen. Dazu kommt die Preissteigerung, sodass eine nachhaltige Reinvestitionsquote bei über 100 % läge. Aufgrund technischen Fortschritts können die Wiederbeschaffungskosten jedoch unter den historischen Anschaffungskosten liegen, sodass auch eine Reinvestitionsquote unter 100 % noch die Ge- währ für eine nachhaltige Substanzerhaltung bieten kann. Letzteres gilt insbesondere dann, wenn die Entwicklung des Instandhaltungsaufwands ohne Auffälligkeiten verläuft.



















































































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