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21. Bericht | Kapitel 5 5. Investitionen | Bestandsbedarf
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Den ermittelten Wert für Investitionen und Instandhaltungsaufwand aus 2013 schreibt die Kommission für die Einzeljahre bis 2020 fort. Die Summe dieser fortgeschriebenen Investitio- nen und des Instandhaltungsaufwands für 2017 bis 2020 verkörpert die Kappungsgrenze.
Für die Fortschreibungsprognose verwendet die Kommission als Fortschreibungsrate den BIP-De ator. Der BIP-De ator wird aus dem aktuellen Finanzplan des Bundes übernommen.
Großinvestitionen mit einem Investitionsvolumen von mehr als 25 Mio. € werden über die Abschreibungen und die gegebenenfalls anfallenden Finanzierungskosten bzw. Leasingraten  nanzbedarfswirksam. Bei Ablauf von Leasing nanzierungen eingeräumte Optionspreise können als  nanzbedarfswirksam geltend gemacht werden, wenn die Option ausgeübt wird.
Die Kommission prüft die Anmeldungen der Anstalten für die Investitionen und Instandhal- tungen (vgl. Tab. 104). Grundlage für die Prüfung durch die Kommission sind die Anmeldun- gen der Anstalten. Für 2017 bis 2020 melden die Anstalten insgesamt einen Investitionsbedarf von 2.517,6 Mio. € an. Gegenüber den zum 21. Bericht vorgelegten Zahlen für 2013 bis 2016 ist das ein Anstieg von 631,5 Mio. € oder 33,5 %, was einem jährlichen Zuwachs von 7,5 % entspricht.
Tab. 104 Investitionen (in Mio. €)
Anmeldung der Rundfunkanstalten zum 21. Bericht
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Investitionen 2013-2016
Investitionen 2017-2020
Instandhaltung 2013-2016
Instandhaltung 2017-2020
Gesamt 2013-2016
Gesamt 2017-2020
ARD ZDF DRadio ARTE
998,8 229,1 40,5 2,7
1.404,7 340,8 45,4 2,3
453,4 129,7 31,9 0,0
521,1 166,1 37,2 0,0
1.452,2 358,8 72,4 2,7
1.925,8 506,9 82,6 2,3
Anstalten gesamt
1.271,1
1.793,2
615,0
724,4
1.886,1
2.517,6
ø 2017-2020 p.a.
481,5
126,7
20,7
0,6
629,4
Veränd. in Mio. €
473,6
148,1
10,2
-0,4
631,5
Veränd. in %
32,6
41,3
14,1
-14,8
Veränd. in % p.a.
7,3
9,0
3,3
-3,9
33,5
7,5
An dem angemeldeten Bedarf 2017 bis 2020 haben die Investitionen einen Anteil von 1.793,2 Mio. € (71,2 %) und die Instandhaltungen einen Anteil von 724,4 Mio. € (28,8 %).
Bedarfe für Investitionen und Instandhaltungen entfallen in Höhe von 1.925,8 Mio. € auf
die ARD, von 506,9 Mio. € auf das ZDF, von 82,6 Mio. € auf das Deutschlandradio sowie von 2,3 Mio. € auf ARTE. Die Veränderungsraten im Periodenvergleich betragen bei der ARD
32,6 % oder 7,3 % p.a., beim ZDF 41,3 % oder 9,0 % p.a., beim Deutschlandradio 14,1 % oder 3,3 % p.a. sowie bei ARTE -14,8 % oder -3,9 % p.a.
Die Anmeldungen der Anstalten 2017 bis 2020 von 2.517,6 Mio. € liegen um 10,7 Mio. € unter den Feststellungen des 20. Berichts. Die Kommission stellt nunmehr im 21. Bericht einen
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