Page 120 - KEF 21. Bericht
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Anstalten gesamt
2.115,0
2.070,0
Veränd.
-106,1
62,4
-1,3
-45,0
2.070,0
Veränd. ggü. Anmeldung 21. Bericht
0,0
0,0
0,0
0,0
Veränd. ggü. Feststellung 20. Bericht
-106,1
62,4
-1,3
-45,0
ø 2017-2020 p.a.
404,4
101,0
12,1
517,5
Mehr- (+) Minder- (-) Aufwand
-17,4
-40,5
-2,7
-45,5
Summe 2017-2020
1.617,5
1.723,6
-106,1
Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand
Kapitel 5 | 21. Bericht
Tab. 54 Nettoaufwand für die Altersversorgung 2017 bis 2020 (in Mio. €) (Abzinsung 5,25 %, ohne Auswirkungen BilMoG)
ARD ZDF
I. Vergleich der Anmeldungen zum 21. Bericht mit den Feststellungen des 20. Berichts
DRadio
49,8
48,5
48,5
Feststellung 20. Bericht
Anmeldung 21. Bericht
II. Feststellungen der Kommission
Feststellung 21. Bericht
3.2.1.1 ARD
1.723,6 341,6
1.617,5 404,0
1.617,5 404,0
Tz. 146
Die Anmeldung der ARD für 2017 bis 2020 liegt im 21. Bericht um 106,1 Mio. € unter dem anerkannten Bedarf des 20. Berichts.
Tab. 55
Jahr
Nettoaufwand Altersversorgung der ARD (in Mio. €)
(Abzinsung 5,25 %, ohne Auswirkungen BilMoG)
Vergleich der Anmeldungen zum 21. Bericht mit den Feststellungen des 20. Berichts
21. Bericht
angemeldet
20. Bericht
festgestellt
439,0
431,3
428,8
424,6
2017 421,5
2018 390,7
2019 426,1
2020 379,1
118
Tz. 147
Tz. 148
Der wesentliche Grund für die geringere Anmeldung 2017 bis 2020 liegt in verminderten Zu- führungen zu den Pensionsrückstellungen für die alten Tarifverträge TVA/VO. Aufgrund neuer versicherungsmathematischer Berechnungen ergibt sich eine Minderung um rund 100 Mio. €. Ein Rückgang von 32,8 Mio. € ergibt sich auch bei den laufenden Rentenzahlungen. Dem- gegenüber steigen die Prämien an die Rückdeckungspensionskasse (bbp) für die neueren Tarifverträge VTV/BTVA erneut um rund 25 Mio. € an.
Die Prämien an die bbp sind im Sachaufwand  nanzbedarfswirksam. Sie werden wegen des Sachzusammenhangs von der Kommission bei Betrachtung des Nettoaufwands für die betrieb- liche Altersversorgung einbezogen.
Die Anstalten  nanzieren mit den Prämienzahlungen das Deckungsvermögen bei der bbp, das die Verp ichtungen gegenüber den Beschäftigten aus den neueren Tarifverträgen (VTV) ab-
























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