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Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 21. Bericht
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Pensionsrückstellungen, Beiträge an Pensions- und Rückdeckungskassen sowie Pensions- und Rentenzahlungen.
Dabei melden die Anstalten den Mehraufwand aus dem BilMoG von 2010 nicht als  nanzbe- darfswirksam an (vgl. Abschnitt 3.2.3). Die Ermittlung des Finanzbedarfs durch die Kommissi- on erfolgt weiterhin auf Basis der 2010 geltenden Abzinsung von 5,25 %. Die Prämien an die Rückdeckungspensionskasse (bbp) sind im Sachaufwand ausgewiesen; sie werden aber bei dieser Betrachtung des Aufwands für die Altersversorgung einbezogen.
Die Kommission beurteilt den Versorgungsaufwand vor allem aufgrund des Nettoaufwands für die Altersversorgung. Zur Ermittlung des Nettoaufwands werden dem Bruttoaufwand die entsprechenden Erträge gegenübergestellt. Dies sind insbesondere Zinserträge aus Deckungs- stöcken und Leistungen von Pensions- und Rückdeckungskassen.
Zur Absicherung der Versorgungsverp ichtungen aus den alten Versorgungssystemen dienen Sondervermögen („Deckungsstöcke“) bei den einzelnen Anstalten. Die Differenz zwischen Versorgungsverp ichtungen und Bestand der Deckungsstöcke wird als Deckungsstocklücke bezeichnet. Die Anstalten der ARD erhielten von 1997 bis 2016 einen zweckgebundenen An- teil (25 Cent) des Gebühren- bzw. Beitragsaufkommens. Damit wurde die alte Deckungsstock- lücke auf der Basis einer Verzinsung von 5,25 % stufenweise bis Ende 2016 geschlossen.
Mit dem Inkrafttreten des BilMoG zum 1. Januar 2010 und dem weiteren Absinken der Zin- sen ist eine neue Deckungsstocklücke entstanden. Der zweckgebundene Beitragsanteil von
25 Cent wird daher ab 2017 zur Schließung dieser Lücke bei ARD, ZDF und Deutschlandradio eingesetzt. Die Kommission prüft in ihren Berichten jeweils die Verwendung der zweckgebun- denen Mittel und die Entwicklung der Deckungsstocklücke.
Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung sind zahlreiche Faktoren für den Finanzbedarf sowie die Dotierung der Deckungsstöcke bedeutsam. Neben dem zweckgebundenen Beitrags- anteil von 25 Cent sind dies insbesondere Veränderungen der Pensionsrückstellungen auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten. Die Höhe der Pensionsrückstellungen hängt unter anderem von Faktoren wie Lebenserwartung, Abzinsungssätzen, Gehaltsentwicklung und Rentenanpassungen ab. Diese Faktoren sind ständigen Veränderungen unterworfen. Erhebliche Auswirkungen auf den Finanzbedarf haben auch Einschnitte in Versorgungsrege- lungen.
Die Kommission überprüft regelmäßig die Systeme der betrieblichen Altersversorgung in den Rundfunkanstalten auch im Vergleich zu den Regelungen des öffentlichen Dienstes.
So hat sie im Zusammenhang mit dem 20. Bericht die Mercer Deutschland GmbH mit der gutachterlichen Untersuchung der Versorgungssysteme bei den ARD-Anstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio unter Einbeziehung der Versorgung des öffentlichen Dienstes beauftragt. Die Ergebnisse des Gutachtens sind im 20. Bericht (Tzn. 171-173 sowie Anlage 3) dargestellt.
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