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21. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
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3.2 Betriebliche Altersversorgung
Die Kommission erkennt für die betriebliche Altersversorgung 2017 bis 2020 insgesamt einen Nettoaufwand von 2.070,0 Mio. € an. Der Nettoaufwand ergibt sich aus einem Bruttoauf- wand von rund 3.326,2 Mio. € und korrespondierenden Erträgen von 1.256,2 Mio. €. Vom Nettoaufwand entfallen auf die ARD 1.617,5 Mio. €, auf das ZDF 404,0 Mio. € und auf das Deutschlandradio 48,5 Mio. €. Die Kommission erkennt damit die Anmeldungen der Anstal- ten an.
Der anerkannte Betrag liegt insgesamt um 45,0 Mio. € niedriger als im 20. Bericht. Der Rückgang beträgt bei der ARD 106,1 Mio. € und beim Deutschlandradio 1,3 Mio. €. Beim ZDF steigt der anerkannte Betrag um 62,4 Mio. €.
Die alte Deckungsstocklücke der ARD auf der Basis einer Abzinsung von 5,25 % wurde zum 31. Dezember 2016 nach der Darstellung der ARD bei allen Landesrundfunkanstalten ge- schlossen.
Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) entstandene neue Deckungs- stocklücke ist wegen der gesunkenen Zinsen erneut um rund 600 Mio. € angestiegen. Auf Basis der derzeitigen Abzinsung von 4,01 % beträgt sie bis 2024 insgesamt rund 2,9 Mrd. €. Der für die Altersversorgung zweckgebundene Beitragsanteil von 25 Cent dient ab 2017 der Schließung der BilMoG-Deckungsstocklücke. Für 2017 bis 2020 beträgt das zweckgebundene Beitragsaufkommen insgesamt 448,7 Mio. €.
ARD und Deutschlandradio haben sich mit den Gewerkschaften auf ein Gesamtpaket zur Altersversorgung verständigt. Die Kommission sieht vor allem in der vereinbarten Begren- zung der Dynamisierung der laufenden Renten einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Konsolidierung der Altersversorgung bei den Rundfunkanstalten. Positiv bewertet sie auch den neuen Beitragstarifvertrag (BTVA), der zu einer erheblichen Einsparung gegenüber den bestehenden Versorgungssystemen führt. Kritisch bewertet sie die lange Laufzeit des Ge- samtpakets von 15 Jahren.
Die Angaben der Anstalten zur Höhe der Entlastung aus der Neuregelung beschreiben den bilanziellen Effekt, der jedoch von der Auswirkung auf den beitragswirksamen Finanzbedarf zu unterscheiden ist. Ob und ggf. in welchem Umfang sich aus der Neuregelung auch eine Ver- ringerung dieses Finanzbedarfs ergibt, wird die Kommission mit dem 22. Bericht feststellen.
Die Rundfunkanstalten gewähren ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und ist insoweit mit der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ver- gleichbar.
Die Kommission erkennt den Aufwand für die betriebliche Altersversorgung grundsätzlich als  nanzbedarfswirksam an. Zu diesem Aufwand gehören insbesondere Zuführungen zu
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