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21. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
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Die im Folgenden dargestellten Plandaten entsprechen dem Sachstand zum Zeitpunkt der An- meldung zum 21. Bericht. Auswirkungen einer tarifvertraglichen Neuregelung der Altersver- sorgung (vgl. Abschnitt 3.2.4) sind noch nicht einge ossen.
3.2.1 Plandaten der betrieblichen Altersversorgung
Der angemeldete Nettoaufwand für die betriebliche Altersversorgung beträgt 2017 bis 2020 bei der ARD 1.617,5 Mio. €, beim ZDF 404,0 Mio. € und beim Deutschlandradio 48,5 Mio. € (vgl. Tab. 53). Insgesamt sind dies 2.070,0 Mio. €.
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Tab. 53
2013-2016
2017-2020
Nettoaufwand der Rundfunkanstalten für die Altersversorgung (in Mio. €) (Abzinsung 5,25 %, ohne Auswirkungen BilMoG)
Anmeldung zum 21. Bericht
ARD
1.772,2
1.617,5
ZDF DRadio
477,5 42,5
404,0 48,5
Anstalten gesamt
2.292,2
2.070,0
ø 2017-2020 p.a.
404,4
101,0
12,1
Veränd. in Mio. €
-154,7
-73,5
6,0
517,5
-222,2
Veränd. in %
-8,7
-15,4
14,2
-9,7
Veränd. in % p.a.
-2,3
-4,1
3,4
-2,5
Im Vergleich zu 2013 bis 2016 geht der Nettoaufwand für die betriebliche Altersversorgung 2017 bis 2020 bei ARD und ZDF deutlich zurück, beim Deutschlandradio steigt er prozentual stark an. Zur detaillierten Ableitung des Nettoaufwands wird auf den Anhang verwiesen.
Allerdings ist bei der Bewertung zu berücksichtigen, dass sich der Rückgang auf eine erhöh- te Ausgangsbasis bezieht: Die Werte für 2013 bis 2016 waren im 20. Bericht um insgesamt 371,2 Mio. € gegenüber dem 19. Bericht gestiegen.
Im Vergleich zur Feststellung des 20. Berichts für 2017 bis 2020 (vgl. Tab. 54) liegen die Anmel- dungen um insgesamt 45 Mio. € niedriger. Der Rückgang beträgt bei der ARD 106,1 Mio. € und beim Deutschlandradio 1,3 Mio. €. Beim ZDF liegt die Anmeldung demgegenüber um 62,4 Mio. € höher als der anerkannte Betrag im 20. Bericht.
Die Kommission folgt in ihren Feststellungen den Anmeldungen der Anstalten. Die Ursachen für die Entwicklungen sind der Darstellung zu den jeweiligen Anstalten zu entnehmen.
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