Page 108 - KEF 21. Bericht
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Trimedialität auch ein allgemein höherer Personalbedarf (beispielsweise zur Erhöhung der Akzeptanz der Dritten Programme).
Der WDR verweist darauf, dass der zum 20. Bericht angemeldete Abbau von 500 Stellen nur verzögert umgesetzt werden kann. Zudem werde die Wertigkeit der abgebauten Stellen ge- ringer sein als ursprünglich kalkuliert. Den hieraus resultierenden Mehrbedarf gegenüber der Anmeldung zum 20. Bericht beziffert der WDR auf 52 Mio. €.
Die Kommission prüft den angemeldeten Mehraufwand für 2017 bis 2020 mit folgendem Ergebnis:
ƒ Von den angemeldeten 31,9 Mio. € für Umschichtungen erkennt sie 22,9 Mio. € an (Kürzung um 9 Mio. €, vgl. Tzn. 126, 127).
ƒ Von den angemeldeten 155,9 Mio. € für sonstige Abweichungen erkennt die Kommission lediglich 16,2 Mio. € an (Kürzung um 139,7 Mio. €, vgl. Tz. 128).
Gegenüber dem 20. Bericht meldet die ARD im Personalaufwand einen Mehrbedarf aufgrund von Umschichtungen von anderen Aufwandsarten in den Personalaufwand im Volumen von 31,9 Mio. € an. Dieser Wert ist ein Saldo gegenläu ger Entwicklungen.
Erhöhend wirken mit 45,0 Mio. €
ƒ Umschichtungen in den Personalaufwand bei gleichzeitiger Reduzierung anderer Aufwandsarten beim HR (32,4 Mio. €),
ƒ weitere Umschichtungen in den Personalaufwand bei gleichzeitiger Reduzierung anderer Aufwandsarten bei MDR, NDR, RBB, SR und SWR (12,6 Mio. €).
Reduzierend wirken mit 13,1 Mio. €
ƒ eine veränderte Anmeldung zur Umschichtung der Gagisten beim BR (vgl. 20. Bericht, Tz. 114) aufgrund einer Verzögerung bei der Umsetzung der Maßnahme (-7,3 Mio. €),
ƒ ein Outsourcing von Infrastruktur-Dienstleistungen für SWR-Senderstandorte an die SWR Media Services GmbH (-5,8 Mio. €).
Die Kommission erkennt nur 80 % des gegenüber dem 20. Bericht aufgrund von Umschichtun- gen angemeldeten Mehrbedarfs im Personalaufwand von 45 Mio. € an (vgl. Tzn. 118 f.). Dies sind für die ARD 36 Mio. €. Damit ist keine Entscheidung verbunden, in welchen ARD-Anstal- ten derartige Umschichtungen prioritär erfolgen sollen.
Daraus ergibt sich, dass die Kommission aufgrund der Umschichtungen den im Personalbe- reich anerkannten Bedarf gegenüber dem 20. Bericht um 22,9 Mio. € erhöht.1 Gegenüber der Anmeldung ist das eine Kürzung um 9 Mio. €.
1 Der Umschichtungsbetrag ist in Tabelle 21 (Kap. 5.1 – Programmaufwand) sowie in Tabelle 85 (Kap. 5.4 – Sachaufwand) enthalten.
Tz. 127
Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 21. Bericht
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