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Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 21. Bericht
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Tz. 123
Der von der Kommission anerkannte Personalaufwand ohne Altersversorgung liegt um
154,4 Mio. € unter den Anmeldungen der Anstalten zum 21. Bericht. Von dieser Kürzung ent- fallen auf die ARD 146,4 Mio. € und auf das ZDF 8,0 Mio. €. Die Anmeldungen von Deutsch- landradio und ARTE wurden in voller Höhe anerkannt.
Gegenüber dem 20. Bericht liegt der anerkannte Personalaufwand ohne Altersversorgung um 63,1 Mio. € über der damaligen Feststellung. Bei der ARD beträgt der Anstieg 39,1 Mio. €, beim ZDF 23,8 Mio. € und bei ARTE 0,2 Mio. €. Beim Deutschlandradio entspricht der aner- kannte Personalaufwand dem des 20. Berichts.
Im Folgenden stellt die Kommission die Anmeldungen zum Personalaufwand ohne Altersver- sorgung und die geplante Stellenentwicklung jeweils gesondert für ARD, ZDF, Deutschlandra- dio und ARTE dar und bewertet sie nach den Maßstäben der Kommission.
3.1.1 ARD
Bei der ARD erkennt die Kommission für 2017 bis 2020 einen Personalaufwand ohne Al- tersversorgung von 7.140,8 Mio. € an, das sind jährlich 1.785,2 Mio. €. Der anerkannte Bedarf für 2017 bis 2020 liegt um 146,4 Mio. € unter der Anmeldung der ARD von 7.287,2 Mio. €. Die Differenz beruht im Wesentlichen auf den von der ARD gemeldeten sonstigen Abweichun- gen, die von der Kommission zum größten Teil nicht anerkannt wurden.
Im Vergleich zu den Feststellungen des 20. Berichts steigt der anerkannte Bedarf um
39,1 Mio. €. Dies ergibt sich aus der Anerkennung eines Umschichtungsvolumens aus anderen Aufwandsarten in den Personalaufwand von 22,9 Mio. € sowie der Anerkennung eines Mehr- bedarfs von 16,2 Mio. € beim WDR.
Die ARD hat für den Zeitraum 2017 bis 2020 einen Personalaufwand von 7.287,2 Mio. € ange- meldet. Dies sind 1.821,8 Mio. € p.a. Die Kommission kürzt diese Anmeldung um 146,4 Mio. € auf 7.140,8 Mio. €. Das sind 1.785,2 Mio. € p.a.
Diese Kürzung setzt sich zusammen aus
einem Korrekturfaktor auf angemeldete Umschichtungen von Programm- und Sachaufwand in den Personalaufwand von 9 Mio. € (s. Tzn. 125 bis 127);
nicht anerkannten sonstigen Abweichungen von 139,7 Mio. € (s. Tzn. 125, 128).
Gegenläu g wirkt eine Korrektur von 2,3 Mio. € aufgrund der tatsächlichen tari ichen Ent- wicklung.