Pressemitteilungen
Stellungnahme des KEF-Vorsitzenden, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2021 über die Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Weiterlesen„Die KEF begrüßt die sehr deutliche und schnelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht bestätigt in seinem heute veröffentlichten Beschluss die Empfehlung der KEF zur Anpassung des Rundfunkbeitrags in ihrem 22. Bericht. Damit herrscht Klarheit und Planungssicherheit.
Außerdem stellt Karlsruhe erneut klar, dass die Festsetzung des Rundfunkbeitrags frei von medienpolitischen Zwecksetzungen erfolgen muss. Insbesondere…
KEF wählt Prof. Dr. Martin Detzel zum neuen Stellvertretenden Vorsitzenden
WeiterlesenDie KEF hat mit Wirkung zum 1. Januar 2021 Prof. Dr. Martin Detzel zu ihrem neuen Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Er folgt auf Prof. Dr. Ulrich Reimers, der sein Amt zum 31. Dezember 2020 zur Verfügung gestellt hat. Weiterer Stellvertretender Vorsitzender ist seit 2018 Hubert Schulte.
KEF empfiehlt Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro
WeiterlesenDie Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellt in ihrem 22. Bericht für 2021 bis 2024 einen ungedeckten Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von 1.525,4 Mio. € fest. Sie empfiehlt daher ab Januar 2021 eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 €.
KEF-Mitglied Dr. Norbert Holzer verstorben
WeiterlesenGestern ist nach schwerer Krankheit das langjährige KEF-Mitglied Dr. Norbert Holzer verstorben. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) verliert mit ihm einen hochengagierten Kollegen und sehr geschätzten Menschen.
KEF errechnet bis 2020 Überschuss von 544,5 Mio. Euro
WeiterlesenDie Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) errechnet in ihrem 21. Bericht für 2017 bis 2020 einen Überschuss der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von 544,5 Mio. €.