Prof. Dr. Martin Detzel zum KEF-Vorsitzenden gewählt

Im Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung am 1. Februar 2022 in Mainz hat die neu zusammengesetzte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zu Beginn ihrer fünfjährigen Amtszeit Prof. Dr. Martin Detzel, Professor für Betriebswirtschaftslehre sowie Leiter der Studiengänge BWL-Industrie und BWL-Digital Business Management an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, zu ihrem Vorsitzenden gewählt.

Er folgt auf Dr. Heinz Fischer‑Heidlberger, der nach fünfzehnjähriger Mitgliedschaft und drei Amtszeiten als Vorsitzender aus der Kommission ausgeschieden ist. Als Stell­vertretender Vorsitzender wurde Hubert Schulte, Diplom-Volkswirt und Staatsrat a.D., wiedergewählt. Dr. Tim Schönborn wurde erneut zum Geschäftsführer der Kommission bestellt.

Prof. Dr. Detzel gehört der KEF seit 2012 an und war seit 2020 bereits Stellvertretender Vorsitzender und viele Jahre Vorsitzender der für Erträge und Eigenmittel zuständigen Arbeitsgruppe 1. Nach seiner Wahl bedankte er sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und würdigte sogleich die erfolgreiche Arbeit der bisherigen Kommission sowie insbesondere seines Vorgängers, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, die die Grundlage zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen bilde. „Zukunftsfragen, wie die Digitalisierung und eine veränderte Mediennutzung, ebenso wie die Auswirkungen der Diskussion um Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf den Finanzbedarf sowie die Bewertung der Folgen der Corona-Pandemie werden die Arbeit der Kommission in den nächsten Jahren prägen“, so Detzel weiter. „Die hohe Wertschätzung der Kommis­sion, die sich auch in der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrückt, ist Fundament und Verpflichtung zugleich. Die Kommission ist im Wissen um ihre Unabhängigkeit ausschließlich ihrer staatsvertraglichen Aufgabe verpflichtet.“ Er freue sich auf die anstehende Arbeit, die die Kommission stets in der Sache klar, im Stil persönlich gelebt habe.

Neben dem langjährigen Vorsitzenden Dr. Heinz Fischer-Heidlberger haben auch die beiden dienstältesten Mitglieder, Prof. a.D. Dr. Ulrich Reimers und Prof. em. Dr. Werner Jann, die Kommis­sion verlassen. Prof. Dr. Reimers gehörte der Kommission seit 1994 an und war zahlreiche Jahre Vorsitzender der Arbeitsgruppe 4, in der er sich mit dem Aufwand der Programmverbreitung und technischen Entwicklungsprojekten befasste, und mehrere Jahre auch Stellvertretender Vorsitzender. Prof. Dr. Jann war seit 1997 Kommissionsmitglied und lange Zeit Vorsitzender der mit der Methodenentwicklung betrauten Arbeitsgruppe 5. Mit Horst Röper scheidet auch der Vorsitzende der für den Programmaufwand zuständigen Arbeitsgruppe 3 aus der KEF aus. Außerdem endete zum Jahreswechsel – häufig nach mehreren Amtsperioden – die Mitgliedschaft von Marion Claßen-Beblo, Ulrich Horn, Prof. Dr. Jürgen Schwarz und Dr. Gebhard Zemke.

Als Neumitglieder wurden Prof. Dr. Jürgen Brautmeier, Christoph Hillen­brand, Prof. Dr. Katharina Hombach, Karin Klingen, Dr. Uwe Kühhirt, Astrid Nissen-Schmidt, Prof. Dr. Stephanie Schiedermair und Prof. Dr. Markus Seyfried von den Regierungs­chefinnen und Regierungschefs der Länder berufen.

Mitglieder der Kommission für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2026 sind folglich:

  • Prof. Dr. Martin Detzel, Vorsitzender der Kommission, benannt durch Baden-Württemberg aus dem Bereich Betriebswirtschaft;
  • Hubert Schulte, Stellvertretender Vorsitzender der Kommission, benannt durch Bremen aus dem Bereich Betriebswirtschaft;
  • Werner Ballhaus, benannt durch Hessen aus den Bereichen Wirtschafts­prüfung und Unternehmensberatung;
  • Kay Barthel, benannt durch Sachsen-Anhalt aus dem Bereich Landes­rechnungshöfe;
  • Klaus P. Behnke, benannt durch Rheinland-Pfalz aus dem Bereich Landes­rechnungs­höfe;
  • Prof. Dr. Jürgen Brautmeier, benannt durch Nordrhein-Westfalen aus den Bereichen Medienwirtschaft und  Medienwissenschaft;
  • Christoph Hillenbrand, benannt durch Bayern aus dem Bereich Landes­rechnungshöfe;
  • Prof. Dr. Katharina Hombach, benannt durch Niedersachsen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung;
  • Karin Klingen, benannt durch Berlin aus dem Bereich Landesrechnungshöfe;
  • Dr. Uwe Kühhirt, benannt durch Thüringen aus dem Bereich Rundfunk­technik;
  • Prof. Dr. Ulli Meyer, benannt durch das Saarland aus dem Bereich Rundfunkrecht;
  • Prof. Dr. Christian Möller, benannt durch Schleswig-Holstein aus den Bereichen Medienwirtschaft und Medienwissenschaft;
  • Astrid Nissen-Schmidt, benannt durch Hamburg aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung;
  • Prof. Dr. Stephanie Schiedermair, benannt durch Sachsen aus dem Bereich Rundfunkrecht;
  • Dr. Tilmann Schweisfurth, benannt durch Mecklenburg-Vorpommern aus dem Bereich Landesrechnungshöfe;
  • Prof. Dr. Markus Seyfried, benannt durch Brandenburg aus den Bereichen Medienwirtschaft und Medienwissenschaft.

Als Vorsitzende der fünf KEF-Arbeitsgruppen wurden benannt:

  • Werner Ballhaus für die AG 1 (Erträge, Eigenmittel);
  • Hubert Schulte für die AG 2 (Personalaufwand einschl. betriebliche Alters­versorgung);
  • Prof. Dr. Christian Möller für die AG 3 (Programmaufwand, Finanzausgleich);
  • Kay Barthel für die AG 4 (Sachaufwand, Investitionen, Programmverbreitung, technische Projekte, Kredite, Beteiligungen);
  • Prof. Dr. Markus Seyfried für die AG 5 (Methodenentwicklung, Wirtschaftlich­keits­bericht).

Nähere Informationen zu den Mitgliedern der Kommission, ihrem Werdegang und den Aufga­ben in der KEF sind unter www.kef-online.de/de/kommission/mitglieder/ abrufbar.

Hintergrund:

Die KEF stellt den Finanzbedarf von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE fest. Auf dieser Basis empfiehlt sie den Ländern Änderungen des Rundfunkbeitrags, und zwar in Bezug auf die Höhe und den Anpassungstermin. Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Kommission ist der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag der Länder. Die Regelungen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt. Der Beitragsvorschlag der Kommission ist Grundlage für die Entscheidung der Landesregierungen und Landes­parlamente. Eine Abweichung von dem Vorschlag ist nur in engen Grenzen und nur einvernehmlich durch alle Länder möglich, beispielsweise wenn die Belastung der Beitrags­zahler nicht mehr angemessen erscheint. Hierfür müssen nachprüfbare Gründe angegeben werden.

Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen; jedes Land benennt ein Mitglied. Die Mitglieder sollen über verschiedene fachliche Qualifikationen verfügen. Sie werden von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder jeweils für fünf Jahre berufen; Wiederberufung ist zulässig. Die Kommission wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter.

Die Kommission trifft ihre Entscheidungen in Plenarsitzungen und hat fünf Arbeitsgruppen eingerichtet. Diese befassen sich vertieft mit den einzelnen Aufwands- und Ertrags­arten und bereiten die Entscheidungen des Plenums vor.

Diese Pressemitteilung finden Sie hier als Download.

Teilen

Zurück