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23. Bericht Glossar funk: Online-Angebot von ARD und ZDF, das seit dem 1. Oktober 2016 angeboten wird. Die Feder- führung liegt beim SWR. Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA): GSEA sind nicht rechtsfähige Einheiten bei einer federführenden Rundfunkanstalt oder recht- lich selbstständige Beteiligungen (GmbH und Stiftungen), die durch die zentrale Wahrneh- mung gemeinsamer Aufgaben zu Rationalisierungseffekten beitragen sollen, z.B. ARD-aktuell, ARD-Hauptstadtstudio, Institut für Rundfunktechnik GmbH. An mehreren GSEA sind neben allen ARD-Anstalten auch das ZDF und das Deutschlandradio beteiligt, z.B. am zentralen Beitragsservice. Die Finanzierung einer GSEA erfolgt überwiegend nach einem zwischen den Anstalten vereinbarten Schlüssel (z.B. mittels Beitragsschlüssel). Gesamtsendeminuten: Die Summe aller Sendeminuten aus Erstsendungen, Übernahmen und Wiederholungen. Großinvestition: Investitionsausgaben mit einem Investitionsvolumen von mehr als 25 Mio. €. Grundsatztarifvertrag (GTV): Der GTV bezieht sich auf den Versorgungstarifvertrag alt (TVA/VO), soweit er im Rahmen der Besitzstandsregelungen weiter gilt. Mit dem GTV wurden insbesondere Leistungserhöhungen der betrieblichen Altersversorgung in der Folge von Änderungen der gesetzlichen Renten- versicherung 2003 und 2004 weitgehend ausgeschlossen. Beim GTV handelt es sich um den Tarifvertrag der ARD (ohne HR, MDR, SR) und des Deutschlandradios vom 12. September 2005. GSEA: s. Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA). HDTV: High Definition TeleVision, im Vergleich zu den nach herkömmlichen Verfahren übertragenen Bildern (SDTV – Standard Definition TeleVision), bestehen HDTV-Bilder aus wesentlich mehr Bildpunkten (SDTV: 720 * 575, HDTV: z.B. 1.280 * 720 oder 1.920 * 1.080). Hoheitskosten: Gebühren, die gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) bzw. Gesetz über die elektromagne- tische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVB) zu entrichten sind. IIVF: Indexgestütztes Integriertes Prüf- und Berechnungsverfahren; definiert die Ermittlung des Finanzbedarfs anhand der Feststellung und Fortschreibung des Bestands, u.a. mit Hilfe von Indizes, der Feststellung des Entwicklungsbedarfs und des Nachweises von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. 447