Page 434 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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Anhang 23. Bericht  2.3 Deutschlandradio Auch beim Deutschlandradio waren in der Feststellung zum 22. Bericht Aufwendungen für die Altersversorgung enthalten (insbesondere Prämien an die Rückdeckungspensionskasse bbp). Die folgende Tabelle leitet die Feststellung des 22. Berichts mit der bisherigen Abgrenzung in die neue Abgrenzung über: Tab. A8 Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Überleitungsrechnung nicht indexierbarer Sachaufwand Deutschlandradio (in Mio. €) 28,6 5,0 30,6 6,7 28,2 4,6 30,0 6,7 33,7 6,9 34,0 7,2 35,7 8,8 36,3 9,3                Feststellung KEF 22. Bericht, Tab. 104 bisherige Abgrenzung abzüglich enthaltener Aufwand für AV Feststellung KEF 22. Bericht neue Abgrenzung     23,6  23,9  23,6  23,3     2017-2020 117,4 22,9 94,5     26,8  26,8  26,9  27,0     2021-2024 139,7 32,1 107,6                Anlage 3 Allgemeine Feststellungen zur Durchführung von Wirtschaftlichkeits- untersuchungen der Rundfunkanstalten bei finanzwirksamen Maßnahmen – Langfassung Das Regelwerk der ARD-Anstalten und des ZDF enthält – anders als das staatliche Haushalts- recht in § 7 LHO – keine durchgehende Verpflichtung zur generellen Durchführung von Wirt- schaftlichkeitsuntersuchungen bei finanzwirksamen Maßnahmen nach fachlichen Vorgaben. Einzig das Deutschlandradio hat ein dem öffentlichen Bereich entsprechendes Regelwerk, das allgemein für alle finanzwirksamen Maßnahmen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor- schreibt. Soweit die Staatsverträge einzelner ARD-Anstalten (MDR, NDR, RBB und SWR) die unmittel- bare bzw. entsprechende Anwendung der Vorschriften des jeweiligen Landeshaushaltsrechts vorgeben, werden diese Regelungen – weil „für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk untaug- lich“ – nicht angewandt, da hierdurch „ein sachgerechtes, effektives und schnelles Agieren auf dem Medienmarkt behindert“ würde. Diese Sichtweise ist nicht nachvollziehbar. Die Rundfunkanstalten sind als Anstalten des öffentlichen Rechts dem öffentlichen Sektor zuzu- ordnen, finanzieren sich überwiegend aus öffentlichen Mitteln und sind dem Verfassungsge- bot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet.  432 


































































































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