Page 392 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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Tz. 764 5.1 Allgemeines Die Anstalten verfügen zur Produktion von Hörfunksendungen über eigene Produktionsbe- triebe. Die Kommission führt im Zweijahresrhythmus über alle Produktionsbetriebe Zeitreihen- vergleiche zu den Kosten, Kapazitäten und Leistungen durch. Der Fokus der Untersuchung liegt auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten 2016 einen Diskussions- prozess über Reformen zur strukturellen Veränderung und zur zukunftsfähigen Ausgestaltung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingeleitet. Im September 2017 haben ARD, ZDF und Deutschlandradio der Rundfunkkommission jeweils eigene Berichte zu Auftrag und Strukturoptimierung vorgelegt. Die Hörfunkproduktion war bisher nicht Bestandteil bei den Strukturprojekten der ARD. Die Kommission hatte in ihrer Stellungnahme vom Januar 2018 zu den Berichten der Anstalten festgehalten, dass auch bei den Hörfunkproduktionsbetrieben der großen Landesrundfunkanstalten (LRA) erhebliche Einsparpotenziale vorhanden sind (17,5 Mio. € pro Jahr bzw. 70 Mio. € über eine Beitragsperiode von vier Jahren, vgl. 22. Bericht, Tzn. 625 ff.). Wie für die Produktionsbetriebe Fernsehen akzeptiert die ARD auch für den Hörfunk den grundsätzlich rechnerischen Benchmarking-Ansatz der Kommission. Die Anstalten wiesen da- rauf hin, dass mit dem Neuansatz des Produktions-Benchmarks der Kommission eine wichtige Grundlage gelegt wurde, Meilensteine zu definieren und zukünftig schlankere Arbeitsabläufe umzusetzen. Derzeit können die ARD-Anstalten die Kosten und Leistungen der Hörfunkproduktionsbe- triebe noch abgrenzen. Die ARD-Anstalten weisen aber darauf hin, dass dies bei einigen Kostenstellen aufgrund des zunehmend trimedialen Workflows problematisch sei. Daher seien pauschale Kostenschlüsselungen notwendig. Die Gesamtkosten von 197,7 Mio. € beinhalten mit Ausnahme der betrieblichen Altersversor- gung sämtliche Kosten der Produktionsbetriebe. Um eine vergleichbare Benchmark-Basis zur Ermittlung der Kosten je eigenproduzierter Sendeminute zu erreichen, werden die Gesamt- kosten um „Kosten für weitere Leistungen“ (vgl. Tzn. 766 f.) bereinigt. Die daraus resultieren- den angeglichenen Kosten betragen 2019 176,6 Mio. €. Die Entwicklung der Gesamtkosten und der angeglichenen Kosten seit 2009 sind aus folgender Tabelle ersichtlich: Kostentransparenz Kapitel 12 | 23. Bericht   390 


































































































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