Page 341 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 11 Finanzbedarfserstellung   Tz. 663 Tz. 664 Tz. 665 Tz. 666 Nach Kürzung des angemeldeten Gesamtaufwands von insgesamt 39.687,0 Mio. € (s. Tab. 3) durch Aufwandsreduzierungen um 924,8 Mio. € (s. Tab. 231) erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 einen finanzbedarfswirksamen Gesamtaufwand von ARD, ZDF und Deutschlandradio von insgesamt 38.762,2 Mio. € an (s. Tab. 233). Gegenüber dem für 2017 bis 2020 auf der Basis von Ist-Zahlen angemeldeten finanzbedarfswirksamen Gesamtaufwand ist dies eine Steige- rung von 2.448,6 Mio. € oder 6,7 % (1,6 % p.a.). Tz. 663 Tab. 233 in % in % p.a. Finanzbedarfswirksamer Gesamtaufwand von ARD, ZDF und Deutschlandradio (in Mio. €) Vergleich der Feststellungen des 23. Berichts für 2021 bis 2024 mit dem Ist 2017 bis 2020 Anmeldung/Ist Feststellung 2017-2020 2021-2024 Die ausgesprochenen Zweckbindungen für Beitragsanteile (BilMoG-Deckungsstocklücke in der Altersversorgung und Entwicklungsprojekt DAB+) bleiben für 2021 bis 2024 bestehen. Die Kommission sperrt Beiträge an die Pensionskassen bei der ARD von 30,0 Mio. € und beim ZDF von 15,9 Mio. €. Die Freigabe ist an die geforderte Vorlage von Konzepten zum Umgang mit den Pensionskassen geknüpft (s. Tz. 217). Die bei der ARD und beim Deutschlandradio für Umsatzsteuern auf bestimmte Kooperations- leistungen mit dem 22. Bericht verhängten Sperren von 32,8 Mio. € bzw. 1,4 Mio. € werden nach hinreichender Klärung des Sachverhalts aufgehoben (s. Tzn. 268 und 281). Für die Großinvestition Filmhaus hält die Kommission die zum 22. Bericht ausgesprochene Sperre von 69,1 Mio. € beim WDR bis zum 24. Bericht und einer verbindlichen Gesamtkosten- ermittlung aufrecht (s. Tz. 352). Die bis zur endgültigen Regelung der Rahmenbedingungen für die Hörfunkwerbung des WDR im 22. Bericht beschlossene Sperre kann hingegen aufgehoben werden (s. Tz. 463). Die Kommission stellt fest, dass durch die Landesrundfunkanstalten, das ZDF und Deutschland- radio keine Rücklagen nach § 1 Abs. 4 RFinStV zu bilden waren. Die Gesamterträge überstei- gen die Gesamtaufwendungen nicht oder um weniger als 10 % der jährlichen Beitragsein- nahmen (von 2016 bis 2019 mit Ist-Zahlen – Deutschlandradio bis 2020 und ARD für 2020 mit vorläufigen Ist-Zahlen – und bis 2024 mit Plan-Zahlen). 2.1 ARD Die bei der ARD für 2021 bis 2024 festgestellten finanzbedarfswirksamen Aufwendungen und Erträge im Vergleich zur Feststellung im 22. Bericht werden in Tabelle 234 dokumentiert. Im Saldo ergibt sich gegenüber dem 22. Bericht ein Mehrbedarf aus der Veränderung von Tz. 664   Mehr (+) Minder (-)       Finanzbedarfswirksamer Gesamtaufwand 36.313,6 38.762,2 2.448,6     6,7   1,6   Tz. 665 Tz. 666  339 


































































































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