Page 340 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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Feststellung 22. Bericht1 Feststellung 23. Bericht Mehr (+) Minder (-)     0,0  39,4  0,0  67,2  46,3  14,7  0,0  -0,1  -45,7     Summe 121,8       4,5  -83,1  20,9  10,6  42,4  -9,0  5,0     Summe -8,7         Erträge aus Rundfunkbeiträgen 32.624,93 32.616,2 -8,7         Mehrbedarf (+) Minderbedarf (-) insgesamt aus Veränderung von Aufwand und Erträgen 139,2         Auswirkungen verzögerter Beitragsanpassung -224,3            Summe 1.492,4 2.032,5 540,1      Finanzbedarfserstellung Kapitel 11 | 23. Bericht  Mehrbedarfe aus der Veränderung von Aufwendungen und Erträgen von insgesamt 139,2 Mio. €. Das sind lediglich 0,4 % des festgestellten finanzbedarfswirksamen Gesamtauf- wands (s. Tab. 233). Weiterhin abzudecken ist der Ausfall aus der verzögerten Beitragsan- passung mit rund 224,3 Mio. €. Für die Finanzierung stehen insbesondere zusätzliche verfüg- bare Mittel von rund 540,1 Mio. € zur Verfügung. Tab. 232 Festgestellte finanzbedarfswirksame Aufwendungen und Erträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio 2021 bis 2024 (in Mio. €) Vergleich der Feststellungen des 23. Berichts mit den Feststellungen des 22. Berichts    Aufwendungen/Ausgaben Programmaufwand 16.653,9 Programmverbreitung 1.095,0 Personal ohne Altersversorgung 9.482,4 Altersversorgung 2.944,7 Indexierbarer Sachaufwand 3.812,7 Nicht indexierbarer Sachaufwand 1.135,5 ARTE2 783,1 Investitionen 2.135,7 Entwicklungsbedarf 144,6 Erträge ohne Rundfunkbeiträge Rückflüsse 173,8 Finanzerträge 376,7 Werbung 1.064,6 Sponsoring 158,0 Kostenerstattungen 401,9 Sonstige betriebliche Erträge 2.046,4 Beteiligungserträge 84,8 Nachrichtlich: Verfügbare Mittel Anrechenbare Eigenmittel4 1.257,2 Sonderrücklage II5 235,2 16.653,9 1.134,4 9.482,4 3.011,9 3.859,0 1.150,2 783,1 2.135,6 98,9 178,3 293,6 1.085,5 168,6 444,3 2.037,4 89,8 1.617,0 415,5                                                   338 1 Zum 22. Bericht abweichende Werte beruhen auf veränderten Abgrenzungen bei den Sonstigen betrieblichen Erträgen, dem indexierbaren Sachaufwand sowie dem nicht indexierbaren Sachaufwand (s. Überleitungsrechnung in Anl. 2 des Anhangs) und auf Rundungsdifferenzen bei der Summenbildung. 2 Inkl. Fehlbetrag ARTE Deutschland. 3 Inkl. der im 22. Bericht empfohlenen Beitragserhöhung (s. Tab. 128). 4 Das ZDF bringt aufgrund seiner in der Bilanz ausgewiesenen Gesamtergebnisrücklage bereits eigene Mittel in die Finanz- vorschau ein, weshalb der hier ausgewiesene Wert aufgrund der unterschiedlichen Erhebungssystematik nicht mit dem Betrag in Kapitel 8.1 vergleichbar ist (s. auch Tab. 236, Fn. 4); inkl. Effekte aus Verpflichtungen zwischen ARTE und ARD/ZDF. 5 In der Beitragsperiode 2017 bis 2020 zu bildende Sonderrücklage aus den Mehrerträgen infolge der Nichtabsenkung des Rundfunkbeitrags um monatlich 30 Cent (s. 21. Bericht, Tz. 13). Die ausgewiesenen Werte weichen von dem im 21. Bericht festgestellten Gesamtbetrag von 531,7 Mio. € ab, was vor allem auf die teilweise Verwendung der „Sonder- rücklage II“ bereits in der Periode 2017 bis 2020 durch die ARD für Kabeleinspeiseentgelte zurückzuführen ist. 


































































































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