Page 338 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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Finanzbedarfserstellung Kapitel 11 | 23. Bericht     336 Tz. 658 Feststellung des Finanzbedarfs Die Kommission ist nach einer Abwägung aller Risiken und Chancen der Auffassung, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der Beitragsanpassung auf monatlich 18,36 € infolge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2021 für die Beitrags- periode 2021 bis 2024 bedarfsgerecht finanziert sind. Die Überprüfung von Aufwendungen und Erträgen der Rundfunkanstalten bestätigt im Wesentlichen die Feststellungen des 22. Berichts. Im Saldo ergeben sich gegenüber dem 22. Bericht Mehrbedarfe aus der Veränderung von Aufwand und Erträgen von insgesamt 139,2 Mio. €. Das sind lediglich 0,4 % des festgestellten finanzbedarfswirksamen Gesamt- aufwands. Weiterhin abzudecken ist der Ausfall aus der verzögerten Beitragsanpassung mit rund 224,3 Mio. €. Für die Finanzierung stehen insbesondere zusätzliche verfügbare Mittel von rund 540,1 Mio. € zur Verfügung. Eine abschließende Gesamtrechnung ist angesichts weiter bestehender Unsicherheiten über die zukünftige Entwicklung aber nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere die Preisentwicklung und die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf sonstige liquiditäts- wirksame Faktoren. Eine erneute Bestandsaufnahme wird die Kommission zum 24. Bericht auf der Grundlage der dann vorliegenden Erkenntnisse vornehmen. Gegenüber den Bedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio verringert die Kommission den Finanzbedarf für 2021 bis 2024 um 1.577,9 Mio. €. Davon entfallen 924,8 Mio. € auf Aufwandsreduzierungen, 623,1 Mio. € auf Ertragszuschätzungen und 30,0 Mio. € auf Korrekturen bei den anrechenbaren Eigenmitteln. Im Ergebnis erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 einen finanzbedarfswirksamen Gesamt- aufwand von insgesamt 38.762,2 Mio. € an. Davon entfallen auf die ARD 27.651,8 Mio. €, auf das ZDF 10.061,9 Mio. € und auf das Deutschlandradio 1.048,4 Mio. €. Gegenüber dem für 2017 bis 2020 auf der Basis von Ist-Zahlen angemeldeten finanzbedarfswirksamen Gesamtaufwand von insgesamt 36.313,6 Mio. € ist dies eine Steigerung von 2.448,6 Mio. € oder 6,7 % (1,6 % p.a.). 1. Veränderungen des angemeldeten Finanzbedarfs 2021 bis 2024 Die Kommission hat die Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten im Rahmen ihres Verfahrens nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprüft. Sie nahm Korrekturen vor, wenn die angemeldeten Aufwendungen zu hoch bzw. die Ertragsschätzun- gen zu niedrig erschienen. Darüber hinaus waren die anrechenbaren Eigenmittel anzupassen. Diese Veränderungen werden in den Kapiteln 5 bis 10 des Berichts im Detail begründet. 


































































































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