Page 343 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 11 Finanzbedarfserstellung   Tz. 667 Tz. 668 Nach Kürzung des angemeldeten Gesamtaufwands der ARD von 28.251,3 Mio. € (s. Tab. 5) durch Aufwandsreduzierungen um 599,5 Mio. € (s. Tab. 231) erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 einen finanzbedarfswirksamen Gesamtaufwand der ARD von 27.651,8 Mio. € an (s. Tab. 235). Gegenüber dem für 2017 bis 2020 auf der Basis von Ist-Zahlen angemeldeten finanzbedarfswirksamen Gesamtaufwand ist dies eine Steigerung von 1.722,5 Mio. € oder 6,6 % (1,6 % p.a.). Tz. 667 Tab. 235 in % in % p.a. 2.2 ZDF Finanzbedarfswirksamer Gesamtaufwand der ARD (in Mio. €) Vergleich der Feststellung des 23. Berichts für 2021 bis 2024 mit dem Ist 2017 bis 2020        Finanzbedarfswirksamer Gesamtaufwand Die beim ZDF für 2021 bis 2024 festgestellten finanzbedarfswirksamen Aufwendungen und Erträge im Vergleich zur Feststellung im 22. Bericht werden in Tabelle 236 dokumentiert. Im Saldo ergibt sich gegenüber dem 22. Bericht ein Mehrbedarf aus der Veränderung von Aufwendungen und Erträgen von insgesamt 40,4 Mio. €. Das sind lediglich 0,4 % des festge- stellten finanzbedarfswirksamen Gesamtaufwands von 10.061,9 Mio. € (s. Tab. 237). Weiterhin abzudecken ist der Ausfall aus der verzögerten Beitragsanpassung mit rund 87,6 Mio. €. Für die Finanzierung stehen insbesondere zusätzliche verfügbare Mittel von rund 210,3 Mio. € zur Verfügung. Tz. 668 Anmeldung/Ist Feststellung 2017-2020 2021-2024 25.929,3 27.651,8 Mehr (+) Minder (-)  1.722,5     6,6   1,6    341 


































































































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