Page 330 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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100,00 % ARD            21. Bericht 56,57 8,95 30,18 68,45 5,24 70,48 116,82 356,70          22. Bericht 57,08 9,03 30,45 69,07 5,29 71,12 117,87 359,91                   Veränd. 23. Bericht ggü. 22. Bericht 3,21          Veränd. (in %) 0,90          100,00 % ARD       22. Bericht 175,07 181,63 356,70     23. Bericht 176,64 183,26 359,91      Tz. 645 Nach dieser Überbrückungsregelung erhielten RB und SR ab 1. Januar 2021 vorübergehend bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einen Finanzausgleich auf Basis einer auf 1,7 % des Netto-Beitragsaufkommens erhöhten Finanzausgleichsmasse und eines Rundfunk- beitrags von 17,50 €. Zugleich wurden der neue Fernsehvertragsschlüssel und die ergänzenden Regelungen aus der Vereinbarung der ARD zum Finanzausgleich (vgl. Tz. 643) in Kraft gesetzt. Diese Abweichung der Anstalten von der bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (unverändert) geltenden gesetzlichen Regelung des § 14 RFinStV wurde von der Kommission akzeptiert. Bereits in der Vergangenheit wurden RB und SR durch bilaterale Vereinbarungen mit einzelnen Landesrundfunkanstalten und durch die gesamte ARD umfassende Vereinba- rungen finanziell und wirtschaftlich entlastet. Der Gesetzgeber hat diese autonomen Maß- nahmen der Anstalten weder sachlich noch inhaltlich begrenzt, sondern regelmäßig begrüßt. 2.1.4 Die Anmeldung der ARD Für 2017 bis 2020 melden die Landesrundfunkanstalten eine um 0,9 % erhöhte Finanzaus- gleichsmasse an. Tz. 646 Finanzausgleich Kapitel 10 | 23. Bericht  Tab. 224 Staatsvertragliche Finanzausgleichsmasse Aufbringung und Verwendung 2017 bis 2020 (in Mio. €)   BR Aufbringungsanteile 15,86 % RB Verwendungsanteile 49,08 % HR MDR NDR 2,51 % 8,46 % 19,19 % SR 50,92 % RBB 1,47 % SWR 19,76 % WDR 32,75 %           328 Tz. 647 Die Landesrundfunkanstalten tragen zwischen 0,3 % und 2,5 % des ihnen zustehenden Netto- beitragsaufkommens zur Aufbringung der Finanzausgleichsmasse bei, wobei die Festlegung der einzelnen Aufbringungsanteile durch ARD-interne Vereinbarung erfolgt. Im Vergleich zum Anteil am Nettobeitragsaufkommen in 2017 bis 2020 wurden höhere Aufbringungsan- teile vom WDR in Höhe von 41,3 Mio. €, vom NDR in Höhe von 5,2 Mio. € und vom SWR in Höhe von 4,4 Mio. € erbracht. Unterproportionale Aufbringungsanteile erbrachten RBB in Höhe von 21,5 Mio. €, HR in Höhe von 18,3 Mio. €, MDR in Höhe von 8,0 Mio. € und BR in Höhe von 3,1 Mio. €. 


































































































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