Page 316 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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Wirtschaftlichkeitsbericht Kapitel 9 | 23. Bericht  Tz. 604 Tz. 605 Wie berichtet, hatte Deutschlandradio mit der Anmeldung zum 22. Bericht eine im Ver- gleich zum Einsparvolumen vom Bericht an die Länder von 9/2017 um 56,6 Mio. € deutlich verringerte Gesamtersparnis angegeben, was sich aus der Überführung von zwei Projekten in andere, teilweise bereits in den Bestand übergegangene Projekte ergab. Gegenüber dem 22. Bericht haben sich einzelne Verschiebungen zwischen Perioden, Projekten und Auf- wandsarten ergeben, wie insbesondere eine höhere Einsparungserwartung beim Archivie- rungsprojekt sowie eine geringere Einsparung beim Projekt „SAP-Projektharmonisierung“. Weitere Wirtschaftlichkeitspotenziale ergeben sich im Hinblick auf verstärkte Kooperations- möglichkeiten mit der ARD und dem ZDF in Zusammenhang mit den dort festgestellten weite- ren Wirtschaftlichkeitspotenzialen. 5. Allgemeine Feststellungen zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der Rundfunkanstalten bei finanzwirksamen Maßnahmen – Kurzfassung Das Regelwerk der ARD-Anstalten und des ZDF enthält – anders als das staatliche Haushalts- recht in § 7 LHO – keine durchgehende Verpflichtung zur generellen Durchführung von Wirt- schaftlichkeitsuntersuchungen nach fachlichen Vorgaben bei finanzwirksamen Maßnahmen. Die Kommission erwartet, dass die Anstalten ihr Regelwerk überarbeiten und um Vorschrif- ten entsprechend § 7 LHO nebst Umsetzungshilfen/Arbeitsanleitungen ergänzen. Die Kommission sowie die Landesrechnungshöfe treffen bei ihren Prüfungen der Rundfunk- anstalten immer wieder Feststellungen, dass vor Durchführung finanzwirksamer Maßnahmen keine oder keine zureichenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt wurden, wie sie das Haushaltsrecht für den staatlichen Bereich in § 7 der Landeshaushaltsordnungen (LHO) als Ausformung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vorschreibt.1 Im Ergebnis der Untersuchung ist festzustellen, dass das Regelwerk der ARD-Anstalten und des ZDF keine durchgehende Verpflichtung zur generellen Durchführung von Wirtschaftlichkeits- untersuchungen bei finanzwirksamen Maßnahmen nach fachlichen Vorgaben enthält.2 Einzig das Deutschlandradio hat ein dem staatlichen Bereich nachempfundenes und entsprechendes Regelwerk, das allgemein für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlich- keitsuntersuchungen vorschreibt. Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Wirtschaftlichkeitsprinzip) genießt Ver- fassungsrang und verpflichtet zur bestmöglichen Nutzung vorhandener Ressourcen; es ist für 1 Ausführliche Darstellung hierzu s. Anhang, Anl. 3. 2 Zu Sonderfällen bei einzelnen ARD-Anstalten s. Anhang, Anl. 3.   Tz. 606 Tz. 607 Tz. 608   314 


































































































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