Page 317 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 9 Wirtschaftlichkeitsbericht   Tz. 609 Tz. 610 den Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ebenfalls verbindlich. Ohne die Vorgabe, für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzu- führen, und ohne begleitende operationalisierte Umsetzungsregeln sowie deren konsequente Einhaltung besteht die Gefahr, dass das Wirtschaftlichkeitsprinzip bloßer Programmsatz ohne Konsequenzen bleibt. Zentrales Element zur Gewährleistung und Umsetzung des Wirtschaftlichkeitsprinzips ist die Maßgabe, für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersu- chungen durchzuführen. Die Unterlassung planmäßiger Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und deren nachvollziehbare Dokumentation hat zur Folge, dass dadurch wesentliche Analy- sen zur Ausgangslage und des Handlungsbedarfs, der Ziele, Prioritäten und der Eignung von Handlungsalternativen zur Zielerreichung fehlen. Ob die wirtschaftlichste Alternative gewählt wurde, ist nicht nachvollziehbar, eine begleitende oder abschließende Erfolgskontrolle ist nicht möglich. Die Sender sind als Anstalten des öffentlichen Rechts dem öffentlichen Sektor zuzuordnen und finanzieren sich überwiegend aus öffentlichen Mitteln. Vor diesem Hintergrund erwartet die Kommission, dass die Anstalten ihr Regelwerk überarbeiten und um Vorschriften entspre- chend § 7 LHO nebst Umsetzungshilfen/Arbeitsanleitungen ergänzen. 6. Sonderuntersuchung Wetterberichterstattung – Nachbetrachtungen im Zusammenhang mit der Gründung eines ARD-Wetterkompetenzzentrums beim HR Die Nachbetrachtung bestätigt, dass der Beschluss der Intendanten der ARD im Februar 2019 zur Konzentration der überregionalen Wetterberichterstattung bei einem ARD-Wetterkom- petenzzentrum wie auch die Zusage des HR, die regionalen Wettersendungen in den Landes- programmen, die bei der Cumulus Media GmbH (CM) beauftragt waren, im gleichen Umfang übernehmen zu können, ergebnisorientiert waren. Der Beschluss beruhte auf einem unzuläs- sigen Vergleich unterschiedlicher und nicht vergleichbarer Betrachtungsebenen und bezog u.a. negative Ergebniseffekte bei der Bavaria Film GmbH von 600 bis 700 T€ p.a. nicht in die Abwägung mit ein. Ob die Zusicherung des HR gegenüber den ehemaligen Kunden der CM auf einer belastbaren Grundlage beruhte, ist für die Kommission nicht erkennbar. Unterlagen hierzu wurden nicht vorgelegt. Die als Gesamtergebnis geltend gemachten Einsparungen von insgesamt 773 T€ sind nicht nachvollziehbar. Tz. 609 Tz. 610    315 


































































































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