Page 307 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 9 Wirtschaftlichkeitsbericht   Tz. 591 Tz. 592 Tz. 593 Diese hohen Kostensteigerungen zugunsten der beiden Spartenprogramme finanziert das ZDF über Einsparungen in anderen Kostenbereichen. Das Beispiel zeigt, dass Einsparungen in erheblichem Umfang möglich sind. 3.2 Programmverbreitung In Anbetracht der über die Verbreitungswege Kabel und Satellit gesunkenen Hörerzahlen hat das Deutschlandradio die dafür im 22. Bericht angemeldeten Kosten zum 23. Bericht um in Summe nahezu 2 Mio. € reduziert. Wie schon seit dem 20. Bericht betrachtet die Kommission die Aufwendungen für die terrestrische Verbreitung von Hörfunkprogrammen bei ARD und Deutschlandradio über UKW und DAB+ gemeinsam. Auch zum 23. Bericht führt dies zu einer Minderung der hierfür angemeldeten Beträge. Von der ARD angemeldete Mehrkosten für die Verbreitung der Programme in Kabelnetzen (vgl. 22. Bericht, Tz. 100) erkennt die Kommission nicht an. 3.3 Personal In Vorbereitung des 22. Berichts hat die Kommission die Kienbaum Consultants International GmbH mit der gutachterlichen Untersuchung des Vergütungsniveaus der Rundfunkanstalten beauftragt. Im Ergebnis wurde gezeigt, dass die Anstalten im Vergleich zum öffentlichen Sektor und der kommerziellen Medienwirtschaft überdurchschnittlich vergüten. Zudem ist die Vergütung im internen Vergleich deutlich heterogen. Die Kommission hat daraufhin im 22. Bericht (vgl. dort Tz. 167) die Einleitung geeigneter Korrekturmaßnahmen gefordert. Die Überprüfung dieser Maßnahmen im 23. Bericht zeigt (vgl. Tzn. 181 ff.), dass einige Anstalten begonnen haben, die höchsten Vergütungsstufen aus ihren Vergütungstabellen zu streichen. Nebenleistungen wur- den reduziert, Sockelbeträge nicht mehr vereinbart und bestimmte Berufsbilder nicht mehr nachbesetzt. Die Kommission stellt auch fest, dass nicht alle Anstalten Maßnahmen eingeleitet haben. Hier besteht Nachholbedarf, zumal die bereits initiierten Maßnahmen grundsätzlich auch von den übrigen Anstalten umgesetzt werden könnten. Der im 22. Bericht vorgenommene Wirtschaft- lichkeitsabschlag in Höhe von 60,3 Mio. € bleibt bestehen. Der Aufwand für die betriebliche Altersversorgung der Rundfunkanstalten mit einem Volu- men von 8,2 % des Beitragsaufkommens und 6,9 % des Gesamtaufwands stellt einen bedeu- tenden Kostenblock dar. Die Kommission hat daher immer wieder auf eine Begrenzung der Aufwandsentwicklung gedrängt. Ein wesentlicher Schritt zu einer langfristigen Stabilisierung war daraufhin die tarifvertragliche Neuregelung der Altersversorgung in den Jahren 2017 und 2018. Damit wurde der Zuwachs der laufenden Renten begrenzt und für die Zukunft ein kostengünstigeres und risikoärmeres System geschaffen. Tz. 591 Tz. 592  Tz. 593 305 


































































































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