Page 200 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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198 Tz. 352 Zum 22. Bericht hat der WDR in einer Stellungnahme zur Anmeldung ergänzend mitgeteilt, dass die Sanierung des Filmhauses erneut erheblich, und zwar um 78,7 Mio. €, teurer werden wird. Er hat angekündigt, dass er dafür eine Kreditfinanzierung anstrebt und beabsichtigt, eine Anpassung des Finanzbedarfs bei der Anmeldung zum 23. Bericht vorzunehmen. Zum 23. Bericht geht der WDR von einem benötigten Gesamtbudget von 240,1 Mio. € aus. Davon entfallen Kosten auf das Gebäude von 199,4 Mio. €, auf die Produktions- und Medien- technik von 26,3 Mio. € sowie auf die Ausweichszenarien 14,4 Mio. €. Ein Teil der Kosten (69,0 Mio. €) ist bereits in den Jahren 2013 bis 2020 angefallen. Die Finanzierung soll zum einen mit 101,3 Mio. € durch die Sanierungsrückstellung (85,6 Mio. €) bzw. umgewidmete Rücklagen (15,7 Mio. €) erfolgen. Zum anderen soll die Finanzierung mit 74,9 Mio. € über den Bestandsbedarf der Investitionen und mit 63,9 Mio. € über die Anmeldung als Großinvestition und damit über die Abschreibungen erfolgen. Für die Großinvestition plant der WDR in 2024 ein Darlehen in gleicher Höhe aufzunehmen. Die Abschreibungen und die Finanzierungs- kosten für 63,9 Mio. € werden voraussichtlich ab 2024 finanzbedarfswirksam. Die Kommission stellt fest, dass das Anmeldeverfahren insgesamt regelwidrig war. Das Anmeldeverfahren hatte erhebliche Transparenzdefizite und war nicht mit dem IIVF vereinbar. Die Kommission erkennt an, dass der WDR an der Aufklärung der unklaren Sachverhalte mitgewirkt hat, um die erforderliche Transparenz nachträglich herzustellen. Der WDR wird die Kommission weiterhin mit allen zum Projekt gehörenden Informationen unterrichten. Ungeachtet dessen bestehen die Zweifel der Kommission an der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme fort. Die Kommission weist darauf hin, dass sie grundsätzlich nur die Kosten für anerkennungsfähig hält, die unter Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots notwendig sind (s. Tz. 358). Vor diesem Hintergrund hält die Kommission die zum 22. Bericht ausgesprochene Sperre in Höhe von 69,1 Mio. € bis zum 24. Bericht und einer verbindlichen Gesamtkostenermittlung aufrecht. Das ZDF hat für 2021 bis 2024 den Neubau eines Bürogebäudes (50,8 Mio. €) und einer Multi- funktionshalle (15,9 Mio. €) auf dem Mainzer Lerchenberg als Großinvestitionen angemeldet. Verschiedene auf dem Areal errichtete Gebäude aus den 1970er- und 1980er-Jahren haben ihre wirtschaftliche und bautechnische Nutzungsdauer erreicht. Sie können entsprechend den Angaben des ZDF nicht ohne hohen Aufwand für die Zukunftsfähigkeit der programmbilden- den Bereiche umgebaut werden. Neben der gebäudebezogenen Unterstützung der Produk- tion multimedialer Inhalte soll der Büroneubau den vom ZDF formulierten Nachhaltigkeits- ansprüchen genügen. Die Multifunktionshalle soll alle zur Realisierung mobiler Produktionen notwendigen Flächen und Arbeitsplätze zusammenfassen. Neben notwendigen Lagerflächen für Beschallungsanlagen und Lichttechnik sollen vor allem Stellflächen für Übertragungs- wagen und eine Produktionsvorbereitungsfläche geschaffen werden. Tz. 353 Bestandsbedarf | 5. Investitionen Kapitel 5 | 23. Bericht   


































































































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