Page 199 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 5 5. Investitionen | Bestandsbedarf   Tz. 350 Tz. 351 Mit dem Bau des „Medienzentrums am Standort Baden-Baden“ ist 2018 begonnen worden. Die Inbetriebnahme ist für 2022 geplant. Aus dem Verkauf von Grundstücken werden Verkaufserlöse von 20,3 Mio. € (davon 18,3 Mio. € Veräußerungserträge) erwartet. Davon entfallen auf 2017 bis 2020 8,5 Mio. € und auf 2021 bis 2024 11,8 Mio. €. Durch die Anrechnung von Veräußerungserlösen von 20,3 Mio. € auf die Investition von 56,7 Mio. € wird die Basis für die Ermittlung der Abschreibungen und somit der künftige Finanzbedarf auf 36,4 Mio. € reduziert. Der SWR plant, den Liquiditätsbedarf für die Großinvestition bis 2022 aus noch vorhandener Liquidität zu decken. Ab 2023 soll ein Kredit in Höhe von 36,4 Mio. € aufgenommen werden. Die Großinvestition wird nach Fertigstellung in Höhe der jährlichen Abschreibungen von rund 1,1 Mio. € ab 2023 über 33 Jahre finanzbedarfswirksam. Darüber hinaus fallen für 2023 bis 2024 Kreditzinsen in Höhe von 2,5 Mio. € an. Mit der Großinvestition „Standortentwicklung Funkhaus Mainz“ plant der SWR die Sanierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden. Ziel ist die Konzentration des Standorts Mainz auf dem Grundstück „Haus am Wall“. Durch diese Konzentration soll langfristig eine Flächen- reduzierung erfolgen. Mit den Maßnahmen soll 2019 begonnen werden. Der SWR meldet die Großinvestition mit 37,7 Mio. € an, davon entfallen 0,1 Mio. € auf 2017 bis 2020, 19,0 Mio. € auf 2021 bis 2024 und 18,6 Mio. € auf 2025 bis 2028. Der SWR plant auch hier, den Liquiditätsbedarf für die Großinvestition bis 2022 aus noch vor- handener Liquidität zu decken. Ab 2023 soll ein Kredit in Höhe von 37,6 Mio. € aufgenommen werden. Die Großinvestition wird nach Fertigstellung in Höhe der jährlichen Abschreibungen von 1,14 Mio. € ab 2023 über 33 Jahre finanzbedarfswirksam. Darüber hinaus fallen für 2023 bis 2024 Zinsen in Höhe von 2,6 Mio. € an. Einen Sonderfall stellt die Sanierung des Filmhauses in der Kölner Innenstadt durch den WDR dar (vgl. Tz. 323). Das im Jahr 1974 erbaute Filmhaus wird entgegen ursprünglicher Ankündigung nicht sukzessive teilsaniert, sondern in einem Zug in den Jahren 2017 bis 2023 grundsaniert und gleichzeitig modernisiert. Das zum 20. Bericht (vgl. Tz. 276) veranschlagte Investitionsvolumen von 130,0 Mio. € sollte nur teilweise finanzbedarfswirksam werden. Der WDR plante, die Sanierung des Filmhauses in Höhe von 101,3 Mio. € durch Verwendung von Mitteln zu finanzieren, die durch eine bestehende Sanierungsrückstellung in mindestens glei- cher Höhe gebunden sind. Dementsprechend entschied der WDR, diese Maßnahme nicht als Großinvestition anzumelden. Zum 21. Bericht entwickelte der WDR das Projekt weiter. Dadurch erhöhte sich das Investitions- volumen auf 148,6 Mio. €. Die Finanzierung sollte weiterhin größtenteils aus dem Verbrauch der Sanierungsrücklage erfolgen. Tz. 350  Tz. 351 197 


































































































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