Page 164 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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Bestandsbedarf | 4. Sachaufwand Kapitel 5 | 23. Bericht  Tz. 260 Der indexierbare Sachaufwand1 hat am Gesamtaufwand der Anmeldung einen Anteil von ca. 10 %. Er umfasst den indexierbaren Teil des Bestandsaufwands, der keiner anderen Aufwandsart gemäß der Systematik der Kommission zuzuordnen ist. Der Aufwand wird, aus- gehend von einem Basisjahr, mit dem BIP-Deflator fortgeschrieben. Gegebenenfalls werden die Jahresscheiben aufgrund von zusätzlichen Erkenntnissen der Kommission modifiziert. Der BIP-Deflator ist der Preisindex, der alle Güter einer Volkswirtschaft berücksichtigt. Er wird vom Statistischen Bundesamt übernommen und liegt den Prognosen der Kommission zugrunde. Zum weiteren Verfahren der Kommission wird auf die Textziffern 277 f. im 22. Bericht verwiesen. Bei der Überprüfung der Annahmen zu den Steigerungsraten im 22. Bericht ergaben sich für den 23. Bericht Änderungen. Die erwarteten Fortschreibungsraten 2017 bis 2020 liegen bei rund 1,83 %, für 2021 bis 2024 werden 1,50 % erwartet. Damit liegen die Fortschreibungs- raten deutlich unter der im 22. Bericht zugrunde gelegten durchschnittlichen Fortschreibungs- rate von 1,97 % für 2017 bis 2020 und von 2,00 % für 2021 bis 2024. Dadurch fällt die Fort- schreibung im 23. Bericht niedriger aus als noch im 22. Bericht festgestellt. Da in den aktuellen Diskussionen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Inflationsrisiken und infolgedessen ein Anstieg des BIP-Deflators thematisiert werden, wird eine abschließende Bewertung erst im Tz. 261  24. Bericht möglich sein (s. auch Kap. 5.1, Tz. 115). Tab. 74 22. Bericht 23. Bericht 22. Bericht 23. Bericht Fortschreibungsraten 2017 bis 2024 (in %) 2017 2018 2019 - 1,90 2,00 - 1,70 2,20 2021 2022 2023 2,00 2,00 2,00 1,50 1,50 1,50 2020 Ø 2,00 1,97 1,60 1,83 2024 Ø 2,00 2,00 1,50 1,50           Tz. 262 Für 2021 bis 2024 melden die Anstalten insgesamt einen indexierbaren Sachaufwand von 3.939,9 Mio. € an (vgl. Tab. 75). Gegenüber den jetzt vorgelegten Zahlen für 2017 bis 2020 ist das ein Anstieg um 8,9 %, das sind im Mittel geglättet jährlich rund 2,1 %. Darin enthalten sind über die anerkannten Umschichtungen des 22. Berichts hinaus weitere Umschichtungen in andere bzw. aus anderen Aufwandsarten. Die Einzelheiten werden bei den jeweiligen Anstalten dargestellt. 1 Anders als im 22. Bericht ist der indexierbare Sachaufwand für ARTE nicht mehr enthalten. Dieser wird gesondert in Kapitel 5.7 dargestellt.  162 


































































































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