Page 113 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf   Tz. 144 Tz. 145 Tz. 146 Tz. 147 Tz. 148 Die in der Tabelle dargestellten Werte bedürfen der Interpretation und des Vergleichs mit der Anmeldung zum 22. Bericht. Dort war „Digitaler Hörfunk“ noch ein Entwicklungs- projekt, für das der Finanzbedarf bei den Kosten der Programmverbreitung nur nachrichtlich mitgeteilt und im Entwicklungsbedarf finanzbedarfswirksam erfasst wurde. Zum 22. Bericht angemeldet hatte Deutschlandradio einschließlich der nachrichtlichen Aufwendungen für das Entwicklungsprojekt für 2017 bis 2020 134,5 Mio. € und für 2021 bis 2024 143,7 Mio. € (vgl. 22. Bericht, Tab. 35). Mit dem Jahr 2021 wurde das Projekt nun in den Bestand überführt. Die Kommission betrachtet die Aufwendungen für die terrestrische Verbreitung der Hörfunk- programme seit ihrem 20. Bericht gemeinsam und mindert die Summe kontinuierlich (vgl. 22. Bericht, Tz. 384 und 6. Kapitel dieses Berichts, Tzn. 395 f.). Beim Deutschlandradio liegt die angemeldete Kostensumme für 2021 bis 2024 bei 137,4 Mio. €. Die von der Kommission in ihrem 20. Bericht ermittelte Zielgröße beträgt für die Periode 2029 bis 2032 95,9 Mio. €. Der angemeldete Betrag liegt damit um 41,5 Mio. € über diesem Wert. In ihrem 22. Bericht hatte die Kommission für 2021 bis 2024 122 Mio. € anerkannt. Die Kommission mindert daher den angemeldeten Aufwand für die terrestrische Programmverbreitung für 2021 bis 2024 um die Differenz zu dem im 22. Bericht anerkannten Beitrag, also um 15,4 Mio. €. Die Kosten der Kabelverbreitung für 2017 bis 2020 sind maßgeblich durch die Einigungen mit den Kabelnetzbetreibern geprägt und insofern mit den Kosten für Folgeperioden nicht vergleichbar (s. 22. Bericht, Tz. 99). Die Kosten der IP-Verbreitung werden unverändert anerkannt, da die maximal anerkannte Stei- gerungsrate von 15 %, aufbauend auf dem für 2020 angemeldeten Wert, unterschritten wird. Die Kommission mindert den vom Deutschlandradio für 2021 bis 2024 angemeldeten Bedarf um 15,4 Mio. € und erkennt einen Betrag von 128,3 Mio. € an. 3. Personalaufwand 3.1 Personalaufwand ohne Altersversorgung Die Kommission erkennt für 2021 bis 2024 einen Finanzbedarf der Anstalten für Personal- aufwand ohne Altersversorgung von 9.482,4 Mio. € an.1 Davon entfallen auf die ARD 7.722,0 Mio. €, auf das ZDF 1.494,4 Mio. € und auf das Deutschlandradio 266,0 Mio. €. Die anerkannten Beträge entsprechen damit den Feststellungen des 22. Berichts und liegen um 123,0 Mio. € unter den Anmeldungen der Anstalten von insgesamt 9.605,4 Mio. €. Von dieser Kürzung entfallen auf die ARD 113,2 Mio. €, auf das ZDF 7,9 Mio. € und auf das Deutschlandradio 1,9 Mio. €. 1 Anders als im 22. Bericht enthält diese Zahl nicht mehr den Personalaufwand für ARTE. Dieser wird jetzt in Kapitel 5.7 dargestellt. Tz. 144 Tz. 145  Tz. 146 Tz. 147 Tz. 148   111 


































































































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