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23. Bericht | Kapitel 5 2. Programmverbreitung | Bestandsbedarf   Tz. 137 Tz. 138 Tz. 139 Die ARD dokumentiert die erwartete Nutzungs- und Kostenentwicklung sehr detailliert und weist dabei insbesondere die geplante Veränderung der Anteile der in der Qualitätsstufe HDTV (High Definition Television) angebotenen Download- und Livestreaming-Angebote aus, die von Landesrundfunkanstalt zu Landesrundfunkanstalt sehr unterschiedlich sind. Der in 2017 bis 2020 gegenüber dem 22. Bericht verringerte Bedarf zeigt, dass die Prognosen in der Anmeldung zum 22. Bericht zu hoch waren. Hierbei ist zu bedenken, dass das Jahr 2020 wegen der Corona-Pandemie vermutlich ein Jahr mit besonders intensiver Nutzung von Streaming-Angeboten war. Wie im 20. Bericht geht die Kommission von den angemeldeten Kosten des Jahres 2020 (22.295 T€) aus und erkennt für 2021 bis 2024 eine jährliche Steige- rung um 15 % an. Es resultiert ein anerkannter Bedarf von 128.026 T€. Sie reduziert damit den angemeldeten Betrag um 6,7 Mio. €. Im Vergleich zu dem im 22. Bericht anerkannten Betrag (133,7 Mio. €) ist dies eine Minderung um 5,7 Mio. € Die Kommission mindert den von der ARD angemeldeten Gesamtbedarf für die Programm- verbreitung (ohne nachrichtliche Positionen) in Höhe von 740,2 Mio. € um 23,0 Mio. €. auf 717,2 Mio. €. Im Vergleich zur Feststellung im 22. Bericht beläuft sich die Minderung auf 23,6 Mio. €. Zu den Minderungen der Kosten des Hörfunks siehe Kapitel 6. 2.2 ZDF Beim ZDF erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 einen Aufwand für die Programmver- breitung von 288,9 Mio. € an, das sind jährlich 72,2 Mio. €. Der anerkannte Betrag entspricht der Anmeldung und liegt um 1,1 Mio. € unter dem im 22. Bericht festgestellten Betrag. Der vom ZDF angemeldete Aufwand ist in der folgenden Tabelle dokumentiert: Tz. 137    Tab. 33 Aufwand für die Programmverbreitung (in T€) Anmeldung des ZDF zum 23. Bericht Differenz Tz. 138     1. Terrestrische Verteilung 2. Satellitenausstrahlung 3. Kabelverbreitung 4. Verbreitung auf IP-Netzen a) Telemedien b) Livestreaming 5. Hoheitsaufgaben Hörfunk/Fernsehen 6. Sonstige Leitungen und Leitungsnetze 7. Sonstiges 8. Vorsteuer Programmverbreitung (pauschal) 2017-2020 149.313 55.944 20.522 30.080 (19.070) (11.010) 1.559 10.222 0 20.931 2021-2024 136.188 38.459 20.000 52.827 (33.236) (19.591) 1.250 20.000 0 20.146 -13.125   -17.485   -552   22.763       -309   9.778   0   -785       Summe Aufwand für Programmverbreitung Die Kosten der Satellitenausstrahlung waren im 22. Bericht für 2021 bis 2024 mit 42,3 Mio. € anerkannt worden. Mit der Anmeldung zum 23. Bericht sollen sie gegenüber 2017 bis 2020 Tz. 139 288.602 288.870 284     109 


































































































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