Page 110 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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108 Tz. 133 Die Kosten der terrestrischen Verteilung der Fernsehprogramme sinken seit Jahren konti- nuierlich. Demgegenüber sollen die Kosten der eigenen Senderbetriebe jedoch ansteigen. Die Kommission hatte die ARD daher aufgefordert, zum 23. Bericht die Kostenentwicklung der eigenen Senderbetriebe zu erläutern und eine Prognose der weiteren Entwicklung darzustellen. Eigene Senderbetriebe existieren nicht in allen, sondern im Wesentlichen in den alten Bundesländern. Tatsächlich sinken, so die ARD-Stellungnahme, die Kosten des Eigenbetriebs für die Fernsehverbreitung, es steigen aber die Kosten des Eigenbetriebs für die Hörfunkverbreitung, wofür die ARD eine Reihe von Begründungen liefert. Wesentlicher Treiber sei der DAB+-Ausbau und der Simulcast-Betrieb UKW/DAB+ (s. dazu Kap. 6). Auch der Rückzug des Sendernetzbetreibers Media Broadcast aus dem Geschäftsfeld UKW habe wegen der an einigen Standorten erforderlichen Umstellung auf Eigenbetrieb zu einer Verlagerung der Kosten geführt. Die ARD teilt mit, dass die in den Strukturprojekten avisierten Einspa- rungen im Personalbereich im Zeitraum 2021 bis 2024 realisiert werden. Daraus resultierende Einsparungen sowie der Effekt von vier weiteren Maßnahmen seien in der Anmeldung zum 23. Bericht überwiegend noch nicht berücksichtigt. Auf Nachfrage der Kommission detail- liert die ARD die Kosten der eigenen Senderbetriebe 2021 bis 2024 für Hörfunk und Fernse- hen. Enthalten sind für Abschreibungen 85,6 Mio. €, für Personalaufwand 127,5 Mio. € und 146,7 Mio. € für Sachaufwand. Die Beträge für den Hörfunk (UKW, DAB+) belaufen sich auf 184,3 Mio. € und für das Fernsehen (DVB-T2) auf 175,5 Mio. €. Die Differenz der Gesamtsum- me (359,8 Mio. €) zu der in Tabelle 32 resultiert aus den in letzterer enthaltenen Kosten für die Eigenbetriebe von IP-Netzen und Leitungen. Die Steigerung der Aufwendungen im eige- nen Senderbetrieb für den Hörfunk zwischen 2017 bis 2020 und 2021 bis 2024 soll 41,6 Mio. € betragen, die allein für DAB+ 28,7 Mio. €. Die terrestrische Verteilung der Hörfunkprogramme ohne die Aufwendungen für die eigenen Senderbetriebe betrachtet die Kommission in Kapi- tel 6 in ihrer Gesamtheit und kommt dort zu einer Minderung des Aufwands um 15,2 Mio. €. Auf Anfrage der Kommission erläutert die ARD, dass sie für 2021 bis 2024 keinen Aufwand für die Satellitenverbreitung von Programmen in der Qualitätsstufe UHDTV (Ultra High Definition TeleVision) einplant. Grund dafür ist, dass aus heutiger Sicht auch in absehbarer Zeit nicht genügend Programm in dieser Qualitätsstufe zur Verfügung stehen dürfte. Ein Schwerpunkt des 22. Berichts war die Entwicklung der Kosten der Verbreitung in den Kabelnetzen. Die Kommission hatte sich zur Anmeldung der ARD mit deutlicher Kritik ge- äußert. Während das ZDF den zum 22. Bericht angemeldeten Betrag für 2021 bis 2024 auch bei der Anmeldung zum 23. Bericht unverändert beibehält und das Deutschlandradio ihn deutlich senkt, meldet die ARD gegenüber dem zum 22. Bericht angemeldeten Bedarf von 77,9 Mio. € eine Steigerung um 21,4 Mio. € an. Darin enthalten ist ein Betrag von 5,1 Mio. €, der durch eine Veränderung der Ausweisung resultiert. Ihm steht auf der Einnahmeseite ein gleich hoher Betrag gegenüber. Die verbleibende Steigerung um 16,3 Mio. € erkennt die Kommission nicht an. Die Kosten der Programmverteilung auf IP-Netzen sollen gemäß Anmeldung von 2021 bis 2024 gegenüber 2017 bis 2020 um 99,5 % steigen. Im Vergleich zur Anmeldung zum 22. Bericht sinkt der Bedarf für 2017 bis 2020 in der jetzigen Anmeldung um 9,0 Mio. €. Tz. 134 Tz. 135 Tz. 136 Bestandsbedarf | 2. Programmverbreitung Kapitel 5 | 23. Bericht   


































































































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