Page 108 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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 Anstalten gesamt   1.095,0  1.172,8      Veränd. -0,6 -1,1 79,5 77,8      Veränd. ohne Sondereffekt DRadio -0,6 -1,1 -2,8 -4,5        1.134,4      Veränd. ggü. Anmeldung 23. Bericht -23,0 0,0 -15,4 -38,4      Veränd. ggü. Feststellung 22. Bericht -23,6 -1,1 64,1 39,4      Veränd. ggü. 22. Bericht ohne Sondereffekt -23,6 -1,1 -7,4 -32,1      ø 2021-2024 p.a. 179,3 72,2 32,1 283,6      Tz. 130 Die nachrichtlich benannte Position beinhaltet bei der ARD Beträge, welche im Personal- oder Sachaufwand bzw. im Entwicklungsbedarf finanzbedarfswirksam werden. Vor der Überführung des „Digitalen Hörfunks“ in den Bestand hätte der Betrag für 2017 bis 2020 beim Deutschlandradio wegen der in dem Fall noch nachrichtlich zu berücksichtigenden Position 130,3 Mio. € betragen. Die Kommission stellt einen Finanzbedarf von 1.134,4 Mio. € fest. Gegenüber den Anmeldun- gen der Anstalten ist das eine Kürzung um 38,4 Mio. €. Im Kapitel 5.7 stellt die Kommission für ARTE einen Finanzbedarf von 15,4 Mio. € fest und entspricht der Anmeldung von ARTE zum 23. Bericht. Bestandsbedarf | 2. Programmverbreitung Kapitel 5 | 23. Bericht  Tab. 31 Aufwand für die Programmverbreitung 2021 bis 2024 (in Mio. €)1 Anmeldungen der Anstalten und Feststellungen der Kommission ARD ZDF I. Vergleich der Anmeldungen zum 23. Bericht mit den Feststellungen des 22. Berichts DRadio 64.2 143,7 128,3     Feststellung 22. Bericht Anmeldung 23. Bericht II. Feststellungen der Kommission Feststellung 23. Bericht 740,8 290,0 740,2 288,9 717,2 288,9      Tz. 131 Die gleichzeitige parallele Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen auf ver- schiedenen Verbreitungswegen oder in verschiedenen Qualitätsstufen (Simulcast) ist eine Thematik, die von der Kommission unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit kritisch gesehen wird. So hat sie die Abschaltung der Langwellen- und Mittelwellensender bewirkt und vermindert seit dem 20. Bericht den Aufwand für die Simulcast-Verbreitung von Hör- funkprogrammen über UKW und DAB+ (vgl. bzgl. Deutschlandradio Tz. 145 und bzgl. ARD Kap. 6). Bereits in ihrem 20. Bericht hatte die Kommission auch die Beendigung der parallelen Verbreitung der Fernsehprogramme in den Qualitätsstufen Standard Definition Television (SDTV) und High Definition Television (HDTV) per Satellit gefordert. Dieser Forderung hatte sie im 22. Bericht dadurch Nachdruck verliehen, dass sie die Kosten der SDTV-Verbreitung ab 2021 nicht mehr anerkannte (ARTE aber gesondert behandelte). Sowohl ARD als auch ZDF 1 Die in Tabelle 31 mit „Sondereffekt“ gekennzeichneten Zeilen beziehen sich auf die Überführung des Entwicklungsprojekts Digitaler Hörfunk des Deutschlandradios in den Bestand. Ohne diese Überführung lag die Anmeldung zum 23. Bericht für 2021 bis 2024 bei 61,4 Mio. €.  106 


































































































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